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Dr. Amann-Fonds in Schieflage : Möglichkeiten für betroffene Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 04. September 2009

Drei-Büroimmobilien-Hochhäuser

Geworben mit den Schlagworten „Schweiz“ und „Immobilien“ haben sich in den vergangenen Jahren schätzungsweise rund 1.600 deutsche Anlegerinnen und Anleger an geschlossenen Immobilienfonds der Schweizer Fondsgesellschaft Dr. Amann AG beteiligt. Unstimmigkeiten im Fondsmanagement sowie die Nichteinhaltung der Kriterien des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes haben die Dr. Amann-Fonds zwischenzeitlich in Schieflage gebracht.

Dr. Amann-Fonds: Anlegern drohen erhebliche Verluste

Insgesamt hat der Fondsinitiator Dr. Jürgen Amann rund 3 Milliarden Schweizer Franken bei Anlegern eingeworben. Zu den bekanntesten von der Dr. Amann AG aufgelegten und vertriebenen Fondsobjekten zählen das Bürogebäude White Plaza in Basel (Dr. Amann & Co. VI Sachwert Beteiligung KG), das Hotel Schweizerhof in Zermatt (KG VIII) sowie das Golf- und Spa Resort im französischen Le Roc (KG XIV). Trotz der hochkarätigen Fondsobjekte blieben die Renditeerwartungen weit hinter den Erwartungen der Anleger zurück. So haben beispielsweise die Anleger des inzwischen liquidierten White Plaza Fonds mehr als die Hälfte ihres eingezahlten Geldes verloren.

Die gegen den Fondsinitiator erhobenen Vorwürfe bezüglich nicht korrekt verbuchter Ausschüttungen sowie ohne die erforderliche Zustimmung abgeschlossener Beteiligungsverträge führten in der Folge zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Nicht erfüllte Bewilligungsvoraussetzungen, die das 2007 in Kraft getretene Kollektivanlagengesetz für Anbieter geschlossener Immobilienfonds in der Schweiz zwingend vorschreibt, führten schliesslich zur Eröffnung des Konkursverfahrens über die Dr. Amann AG.

Zwar wurde die auf Veranlassung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) erlassene Liquidationsverfügung für den Fonds Dr. Amann & Co. VIII Sachwert Beteiligung durch Urteil des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts vom 31.07.2009 zwar aufgehoben. Dennoch müssen Anlegerinnen und Anleger des genannten Fonds weiterhin mit nicht unerheblichen Verlusten rechnen. Da ein Teil der vom Fondsinitiator zur Realisierung der Fondsobjekte aufgenommenen Fremdmittel über Bankdarlehen finanziert wurde, ist in absehbarer Zeit mit Rückforderungsansprüchen der finanzierenden Kreditinstitute zu rechnen.

Was können betroffene Anleger tun?

Anlegern der Dr. Amann Fonds wird geraten, die im Zusammenhang mit dem Fondserwerb bestehenden rechtlichen Möglichkeiten durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Da den betroffenen Anlegern der Fondserwerb vielfach als sichere Kapitalanlage dargestellt wurde und die Anleger in der Regel nicht über das im Zusammenhang mit dem Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt wurden, kommen hier Ansprüche aus Vermittler- bzw. Beraterhaftung in Betracht. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen und sich über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann