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Entscheidung im Dieselskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Volkswagen AG zu Schadensersatz
Veröffentlicht von Christopher Kress am 17. April 2019
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat ein Urteil für eine Autofahrerin im VW Dieselskandal erstritten. Im Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9. April 2019 ist die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Entscheidung im Dieselskandal
Der Sachverhalt zum Urteil
Die Klägerin hatte Anfang Juli 2012 einen VW Passat Variant Kombi 2.0 TDI gebraucht erworben. Im Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Dieser Dieselmotor von Volkswagen ist mit einer manipulierter Software ausgestattet und führte zum Abgasskandal um VW. Zum Zeitpunkt des Kaufes war der Dieselskandal noch nicht bekannt, die Schummelsoftware wurde von VW aber nachweislich seit dem Jahr 2008 verwendet. Die Software erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr ist. Befindet es sich auf dem Prüfstand, schaltet die Software das Abgasrückführungssystem in einen Modus, in dem mehr Abgase in den Motor rückgeführt und damit weniger Schadstoffe ausgestoßen werden.
Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Detail
Die Richter am Landgericht Stuttgart folgten dem Vortrag der Klägerin, dass sie das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Durch die Verwendung dieser unzulässigen Abschalteinrichtung – und dadurch, dass diese gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt verschwiegen wurde – habe sich VW die Typengenehmigung erschlichen. Die Kaufentscheidung der Klägerin wäre eine andere gewesen, hätte sie davon gewusst. Dass das sittenwidrige Verhalten von VW die Entscheidung der Käuferin beeinflusste, ändert sich auch nicht aufgrund der Tatsache, dass es sich um Gebrauchtfahrzeug handelt.
Das Landgerichts Stuttgart findet in seinem Urteil deutliche Worte: Im Zusammenhang mit der Prüfung, ob das Verhalten von Volkswagen sittenwidrig gewesen sei, bewertet das Gericht „die hohe Zahl der betroffenen Dieselkunden und die dadurch zum Ausdruck kommende Skrupellosigkeit“ der Volkswagen AG als ausschlaggebend.
Mit der Entscheidung im Dieselskandal muss VW im Ergebnis der Klägerin Schadensersatz – zuzüglich Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung – Zug im Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges bezahlen.
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