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Erneut positives Urteil gegen die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das Landgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt. Das Urteil wurde von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstritten. Das Urteil vom 08.10.2019 (Az. 17 O 1105/18) ist noch nicht rechtskräftig. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Urteilen, die bundesweit im VW Dieselskandal gegen die Volkswagen AG ergangen sind.
In dem Verfahren ging es um einen VW Passat 2.0 TDI, Baujahr 2012. Der Kläger erwarb den PKW über einen nicht am Verfahren beteiligten Händler als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von gut 81.200 km. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet und war von dem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen. Die Volkswagen AG hatte gegen den Bescheid keine Rechtsmittel eingelegt. Damit war der amtliche Rückruf bestandskräftig. Der Kläger ließ das für den weiteren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Update durchführen. Ende 2018 erhob er Klage beim Landgericht Stuttgart.
Urteil gegen die Volkswagen AG: Die Entscheidung des LG Stuttgart
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. In dem streitgegenständlichen VW Passat war ein Motor verbaut, der mit einer als illegal einzustufenden Abschalteinrichtung ausgestattet war.
Das Landgericht Stuttgart hat ausgeführt, dass das Erschleichen einer Typengenehmigung durch den Einsatz einer Software, die eine zusätzliche Abgasreinigung nur für die Situation auf dem Prüfstand vorsieht, den Belangen des Umweltschutzes und der Gesundheit der Bevölkerung zutiefst widerspricht und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das Erfordernis der Verwerflichkeit sah das Gericht in dem von den für die Beklagte Handelnden verfolgten Ziel, den Absatz der von VW produzierten Fahrzeuge bzw. Motoren entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu fördern. Auch am Vorsatz hatte das Landgericht keine Zweifel. Der Umstand, dass der streitgegenständliche Passat später mit einem Software-Update ausgestattet wurde, ließ den Schaden nicht entfallen. Nach zutreffender Auffassung des Gerichts kommt es für den Schaden allein auf den Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs an.
Schließlich wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Stuttgart zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 7.735,33 EUR verurteilt. Ein Nutzungsersatz wurde auf einer vom Gericht geschätzten Gesamtlaufleistung in Höhe von 250.000 km vom Schaden abgezogen.
Achtung: Verjährung droht zum Jahresende 2019
In vielen Fällen – wie dem Fall, dem das aktuelle Urteil des Landgerichts Stuttgart zugrunde liegt – droht die Verjährung aller Ansprüche gegenüber Volkswagen zum Jahresende 2019. Die drohende Verjährung betrifft Schadensersatzansprüche von Autobesitzern, die ein Fahrzeug der Marken VW, Porsche, Audi, Seat und Skoda mit dem Motorentyp EA 189 besitzen und die im Jahr 2016 von VW oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber informiert wurden, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Aber auch die absolute Verjährung zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs müssen Autobesitzer beachten.
Betroffene VW-Kunden sollten daher jetzt handeln und eine Hemmung der Verjährung ihrer Ansprüche einleiten. Das geht am einfachsten und sichersten über die Einreichung einer Klage rechtzeitig vor dem Jahresende.
Sie haben weitere Fragen zum Urteil gegen die Volkswagen AG? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.