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Erneut Urteil gegen die Volkswagen AG im Dieselskandal
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 12. März 2020
Neues Urteil gegen die Volkswagen AG
Erneut Urteil gegen die Volkswagen AG im VW Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 12.03.2020 (Az. 6 O 244/19) erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aufgrund der Manipulation des Skandalmotors EA 189 verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Fall vor dem LG Stuttgart handelte es sich um einen VW Golf VI 1.6 Comfortline der Norm Euro 5, in dem der Motor EA 189 verbaut ist. Der Kläger kaufte das Auto im Juli 2012 als Gebrauchtwagen. Er erhielt Anfang 2016 ein Schreiben von der Volkswagen AG; im Januar 2017 wurde ein Software-Update aufgespielt. Der Kläger sah sich in Bezug auf das Emissionsverhalten durch die Konzernmutter VW getäuscht und entschloss sich, Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG geltend zu machen.
Das Landgericht Stuttgart sprach dem geschädigten VW-Kunden im VW Abgasskandal Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung unter Abzug eines Nutzungsvorteils für die gefahrenen Kilometer zu.