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EuGH: Software-Update mit Thermofenster in VW-Dieselmotoren unzulässig – Millionen Fahrzeuge betroffen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 14. Juli 2022

Richterhammer-und-EU-Flagge

Der Europäische Gerichtshof hat im VW Dieselskandal erneut absolut verbraucherfreundlich geurteilt und entschieden, dass eine Software in Dieselfahrzeugen, die ein sogenanntes Thermofenster enthält, eine unzulässige Abschalteinrichtung ist (Urteile vom 14.07.2022, Az. C-128/20, C-134/20, C-145/20). Damit ist klar: Betroffene, die ein Software-Update haben aufspielen lassen, wurden ein zweites Mal getäuscht, denn die erste unzulässige Abschalteinrichtung wurde durch eine weitere ersetzt. Auch wenn der EuGH in Fällen zum VW-Motor EA 189 zu entscheiden hatte, stützen die Urteile Klagen gegen sämtliche Hersteller im Dieselskandal. Denn nahezu alle Automobilhersteller verwenden in Dieselfahrzeugen Thermofenster.

Darum ging es in den Fällen zum Thermofenster vor dem EuGH

Geklagt hatten VW-Kunden aus Österreich. Es ging um drei Autos von Volkwagen mit dem Motor EA 189, darunter ein VW Caddy und ein VW Touran. Die Kläger forderten im Dieselskandal eine Erstattung des Kaufpreises.

Im Skandal-Motor EA 189 war mit Beginn des VW Dieselskandals eine sogenannte Prüfstanderkennung festgestellt worden. Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2020 entschieden, dass Käufer*innen in solchen Fällen Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). In Österreich gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Form. Die Gerichte waren zum Teil der Ansicht, dass das Software-Update die unzulässige Abschalteinrichtung entferne und Abgasreinigung dann funktioniere. Das Thermofenster sei unter Berücksichtigung des Arguments des Motorschutzes oder der Motorschonung, das viele Hersteller heranziehen, zulässig. Mehrere österreichische Gerichte haben in der Folge Fragen zur Zulässigkeit eines Thermofensters dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. Dieser erklärte das mit dem Software-Update aufgespielte Thermofenster in VW-Dieselautos mit dem Motor EA 189 nun für unzulässig.

Das Thermofenster

Im Dieselskandal geht es bei vielen Herstellern um eine illegale Abschalteinrichtung in Form des sogenannten Thermofensters. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. Aber: bei vielen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Außerhalb dieses Fensters wird die Abgasrückführungsquote gesenkt, was zu einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte führt.
Damit läuft die Abgasreinigung auf dem Prüfstand, wo Temperaturen von etwa die 25 Grad vorgeschrieben sind optimal, im realen Betrieb auf der Straße jedoch nicht. In Deutschland beispielsweise liegen die Durchschnittstemperaturen an nur drei Monaten im Jahr über 15°C. Daher ist anzunehmen, dass das Thermofenster unnötig weit definiert ist und Ausstoß von schädlichem Stickstoff im Alltag dauerhaft größer ist als rechtlich zulässig.

Nach Ansicht des EuGH handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, wenn die Emissionswerte aufgrund der Einrichtung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius eingehalten werden. Eine solche Vertragswidrigkeit sei auch nicht geringfügig; folglich sei die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

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Software-Update mit Thermofenster: Neue Schädigung und Schadensersatzanspruch der Betroffenen

Mit den aktuellen Urteilen bestätigt der EuGH, dass VW das Software-Update genutzt hat, um eine andere Abschalteinrichtung, das Thermofenster, aufzuspielen. Damit liegt eine neue Schädigung des Fahrzeugs vor. Das hat Auswirkung auf Millionen von Fahrzeugen, in denen ein Software-Update installiert wurde. Denn das Thermofenster begründet einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem jeweiligen Hersteller.

Deutsche Gerichte haben zuvor das auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamtes entwickelte Software-Update ebenfalls als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beurteilt (Z.B. LG Dortmund, Urteil vom 28. August 2020, Az. 4 0 53/20). Nach Ansicht der Richter am Landgericht Dortmund enthält die neue Motorsteuerung ein Thermofenster.

Thermofenster im Dieselskandal: Weiteres positives EuGH-Urteil erwartet

Bereits mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig.

Am 02.07.2022 hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos seine Schlussanträge in einem Verfahren im Mercedes Dieselskandal gestellt (Az. C-100/21). Nach Ansicht des Generalanwalts ist der Autobauer gegenüber Käufern und Käuferinnen von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Sehr wahrscheinlich ist nun ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil, denn in aller Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes.

Ihre Ansprüche im Dieselskandal

Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz im VW Abgasskandal sind damit so gut wie noch nie. Aber auch die Chancen gegen andere Autohersteller wie Mercedes, BMW, Opel oder Fiat sind enorm gestiegen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im VW Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken des Volkswagenkonzerns. VW-Käufer können erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese sind entweder auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet oder auf eine Schadensersatzzahlung, sofern Sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im VW Dieselskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.
  • Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  • Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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