



Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 14. Juli 2022
Der Europäische Gerichtshof hat im VW Dieselskandal erneut absolut verbraucherfreundlich geurteilt und entschieden, dass eine Software in Dieselfahrzeugen, die ein sogenanntes Thermofenster enthält, eine unzulässige Abschalteinrichtung ist (Urteile vom 14.07.2022, Az. C-128/20, C-134/20, C-145/20). Damit ist klar: Betroffene, die ein Software-Update haben aufspielen lassen, wurden ein zweites Mal getäuscht, denn die erste unzulässige Abschalteinrichtung wurde durch eine weitere ersetzt. Auch wenn der EuGH in Fällen zum VW-Motor EA 189 zu entscheiden hatte, stützen die Urteile Klagen gegen sämtliche Hersteller im Dieselskandal. Denn nahezu alle Automobilhersteller verwenden in Dieselfahrzeugen Thermofenster.
Geklagt hatten VW-Kunden aus Österreich. Es ging um drei Autos von Volkwagen mit dem Motor EA 189, darunter ein VW Caddy und ein VW Touran. Die Kläger forderten im Dieselskandal eine Erstattung des Kaufpreises.
Im Skandal-Motor EA 189 war mit Beginn des VW Dieselskandals eine sogenannte Prüfstanderkennung festgestellt worden. Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2020 entschieden, dass Käufer*innen in solchen Fällen Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). In Österreich gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Form. Die Gerichte waren zum Teil der Ansicht, dass das Software-Update die unzulässige Abschalteinrichtung entferne und Abgasreinigung dann funktioniere. Das Thermofenster sei unter Berücksichtigung des Arguments des Motorschutzes oder der Motorschonung, das viele Hersteller heranziehen, zulässig. Mehrere österreichische Gerichte haben in der Folge Fragen zur Zulässigkeit eines Thermofensters dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. Dieser erklärte das mit dem Software-Update aufgespielte Thermofenster in VW-Dieselautos mit dem Motor EA 189 nun für unzulässig.
Nach Ansicht des EuGH handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, wenn die Emissionswerte aufgrund der Einrichtung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius eingehalten werden. Eine solche Vertragswidrigkeit sei auch nicht geringfügig; folglich sei die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
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Mit den aktuellen Urteilen bestätigt der EuGH, dass VW das Software-Update genutzt hat, um eine andere Abschalteinrichtung, das Thermofenster, aufzuspielen. Damit liegt eine neue Schädigung des Fahrzeugs vor. Das hat Auswirkung auf Millionen von Fahrzeugen, in denen ein Software-Update installiert wurde. Denn das Thermofenster begründet einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem jeweiligen Hersteller.
Deutsche Gerichte haben zuvor das auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamtes entwickelte Software-Update ebenfalls als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beurteilt (Z.B. LG Dortmund, Urteil vom 28. August 2020, Az. 4 0 53/20). Nach Ansicht der Richter am Landgericht Dortmund enthält die neue Motorsteuerung ein Thermofenster.
Bereits mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig.
Am 02.07.2022 hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos seine Schlussanträge in einem Verfahren im Mercedes Dieselskandal gestellt (Az. C-100/21). Nach Ansicht des Generalanwalts ist der Autobauer gegenüber Käufern und Käuferinnen von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Sehr wahrscheinlich ist nun ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil, denn in aller Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes.
Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz im VW Abgasskandal sind damit so gut wie noch nie. Aber auch die Chancen gegen andere Autohersteller wie Mercedes, BMW, Opel oder Fiat sind enorm gestiegen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
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