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Euroboden GmbH: Insolvenzverfahren beantragt

Veröffentlicht von Melanie Poch am 15. August 2023

Baustelle-mehrere-Bürogebäude

Die Euroboden GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und die geplanten Gläubigerversammlungen für die beiden Anleihen, die 5,5%-Anleihe 2019/2024 und die 5,5%-Anleihe 2020/2025, abgesagt. Die betroffenen Anleger*innen sind alarmiert, da die Euroboden GmbH als Muttergesellschaft vieler Projektgesellschaften mit vielschichtigen Verpflichtungen und Verbindungen agiert.

Euroboden Kapitalanlagen

Die 1999 gegründete Euroboden GmbH ist ein Immobilien-Projektentwickler mit Sitz in München, der sich auf die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Großraum München und Berlin spezialisiert hat. Im Jahr 2013 begab das Unternehmen eine Unternehmensanleihe in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro, von der 12 Mio. Euro platziert wurden. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags hat die Euroboden GmbH zwei Anleihen ausstehend:

  • 5,5 %-Anleihe 2019/2024, ISIN: DE000A2YNQ5 / WKN: A2YNXQ, Volumen: 40.000.000,- Euro
  • 5,5 %-Anleihe 2020/2025, ISIN: DE000A289EM6 / WKN: A289EM, Volumen bis zu 75.000.000,- Euro

Die aktuellen Entwicklungen kommen nicht ganz so überraschend wie die Insolvenzanträge anderer Immobilienprojektentwickler wie der PROJECT Investment Gruppe. Im Oktober 2022 teilte die Euroboden GmbH mit, dass die im Halbjahresabschluss zum 30.09.2022 genannten Umsatz- und Ergebnisprognosen nicht erreicht werden können. Im Juli 2023 hat die Geschäftsführung Anleihegläubigerversammlungen einberufen, um über ein umfassendes Restrukturierungskonzept – unter anderem eine Verlängerung der Laufzeit um weitere drei Jahre, eine Reduzierung der laufenden Zinsen von 5,5% auf 2,5% und einen qualifizierten Rangrücktritt für alle Forderungen der Anleihegläubiger*innen – zu beschließen. Mit Bekanntwerden des Insolvenzantrags wurde die geplante Versammlung abgesagt.

Euroboden GmbH: Insolvenzverfahren beim Amtsgericht München beantragt

Das Amtsgericht München hat am 14.08.2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euroboden GmbH eröffnet (Az. 1509 IN 2357/23). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Schartl. Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 11.08.2023 wird geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Euroboden-Gruppe gestellt werden.

Was können betroffene Anleger*innen jetzt tun?

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Bislang ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden. Sollte über das Vermögen der Euroboden GmbH und ggfs. der Tochtergesellschaften ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, können betroffene Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Sie können die Anmeldung selbst vornehmen oder die Anmeldung beauftragen. Wir unterstützen Sie und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung. Sollte auf der Gläubigerversammlung ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, gehen die Forderungen auf diesen über und er übernimmt die Anmeldung der Forderungen.

Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Wir empfehlen neben der Sicherung der Ansprüche in einem möglichen Insolvenzverfahren auch die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Schadensersatzansprüche können sich aus Prospekthaftung oder aus einer Falschberatung ergeben. Wenn Sie durch die Anlage in Euroboden-Anleihen einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würden Anleger*innen so gestellt werden, als ob sie das Investment nie erworben hätten.

Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und sollten parallel durchgeführt werden.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleiheinhaber*innen bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann