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EVG Energie pro Vita Genossenschaft eG: Beteiligung kündigen?

Veröffentlicht von Melanie Poch am 10. Februar 2023

Beratungsgespräch-Hände-Diagramme

Dass eine genossenschaftliche Beteiligung keine risikofreie Geldanlage ist, wird Mitgliedern oft erst dann bewusst, wenn sie die Mitgliedschaft beenden möchten. Im Fall der EVG Energie pro Vita Genossenschaft eG hat sich ein Mitglied an unsere Kanzlei gewandt, weil nach der ordnungsgemäßen Kündigung zum Ende des Jahres 2021 die Auszahlung des Geschäftsguthabens immer noch auf sich warten lässt. Mehr noch: Aufgrund eines Jahresfehlbetrages droht ein negatives Auseinandersetzungsguthaben, was für das Genossenschaftsmitglieder einen Verlust bedeuten würde – von der im Flyer beworbenen Mindestverzinsung zwischen 3,75 und 5,10% und dem Anspruch auf Auszahlung des Geschäftsguthaben ist die Realität weit entfernt.

EVG Energie pro Vita Genossenschaft als Geldanlage

Die im Jahr bis zum Jahr 2017 als Energievermögens-Genossenschaft eG firmierende Genossenschaft wurde 2012 gegründet. Interessierte sollen über eine Mitgliedschaft von der Investition in Erneuerbare-Energien-Projekte profitieren. Die Angaben zur Verzinsung in den Werbebroschüren liegen bei 3,75 bzw. 4,75% beim Ratenmodell und 5,10 bzw. 6% bei Einmalzahlungen. Dazu war eine Beteiligung ab einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 480,- Euro oder einem Sparbetrag in Höhe von 40,- Euro möglich. Später erweiterte die Genossenschaft Ihr Angebot um weitere Energiedienstleistungen.

Wie es konkret um ihre Beteiligung steht, können Mitglieder nicht abschätzen, da aktuelle Jahresabschlüsse und auch die Generalversammlungen, die den Jahresabschluss feststellt, auf sich warten lassen. So teilte der Vorstand der EVG mit, dass die Generalversammlung für die Jahre 2021 und 2022 wohl frühestens im Dezember 2023 stattfinden wird. Gemäß Satzung der EVG sollte die Generalversammlung innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden, spätestens bis zum Dezember des Folgejahres.

Risiken einer genossenschaftlichen Beteiligung

Der Kauf von Genossenschaftsanteile ist für viele Menschen unter anderem deshalb attraktiv, weil die Mitglieder und ihre Bedürfnisse im Vordergrund stehen sollen und der Beteiligung kein spekulativer Charakter anhaftet. Die Mitgliedschaft an der EVG Energie pro Vita Genossenschaft wurde zum Beispiel mit Attributen wie „Keine Spekulation“ und „Sicherer Hafen für erfolgreiche Investitionen“ beworben und führt Vermögenswachstum als zentrales Förderziel für die Mitglieder an.

Tatsächlich sind Genossenschaftsanteile kein Sparprodukt, sondern unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Verlustrisiken. Im Insolvenzfall droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Insbesondere Ratensparer*innen müssen beachten, dass Genossenschaftsmitglieder nicht nur mit dem bislang eingezahlten Kapital, sondern mit der vollen vereinbarten Summe der Genossenschaftsanteile haften. Das bedeutet im Insolvenzfall, dass Mitglieder beim Ratensparmodell die Raten auch dann weiterhin leisten müssen, wenn die Genossenschaft insolvent ist.

Vernetzung Firmengruppe Ethische Energien

Bereits im Jahr 2014 informierte die EVG Mitglieder über eine geplante stärkere Einbindung in die „Unternehmensgruppe Ethische Energien“. Zur dieser gehören auch die ConTrust Energiefonds und die new energy values GmbH. Die prognostizierten Erfolge konnten die Angebote teilweise nicht realisieren. Die partiarischen Darlehen und der Kauf von Lebensversicherungen der NEV haben die Betroffenen statt der erhofften Rendite sogar in Kontakt mit dem Insolvenzrecht gebracht. Im Mai 2020 eröffnete das Amtsgericht Rottweil das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEV New Energy Values GmbH wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Beim geschlossenen Fonds ConTrust Energiefonds GmbH & Co. 2. KG erhalten die Anleger*innen seit Jahren weder die prognostizierten Ausschüttungen noch aussagekräftige Informationen zur wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft.

Probleme mit einer EVG Genossenschaftsbeteiligung? Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mitglieder von Genossenschaften bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wir prüfen Ihre umfassenden Ansprüche und Möglichkeiten in alle in Betracht kommenden Richtungen.

  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Genossenschaftsbeteiligung: Wir prüfen Ihre Kündigungsmöglichkeiten und Auszahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens.
  • Möglichkeit des Widerrufs der Beteiligung: Wir prüfen, ob die Beteiligung heute noch widerrufen werden kann. Ein erfolgreicher Widerruf ermöglicht zwar nicht die Rückabwicklung, befreit Ratenzahler*innen aber vor Zahlung der offenstehenden Raten. Das Recht zum Widerruf unterliegt nicht der Verjährung.
  • Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und potentieller Anspruchsgegner: Vermittler*innen müssen über die bestehenden Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft aufklären. Erfahrungsgemäß sind in vielen Fällen die pflichtgemäße Information und Aufklärung nicht ausreichend. Schadensersatzansprüche können auch gegenüber Genossenschaftsverantwortlichen bestehen. Das Ziel eines erfolgreichen Schadenersatzverfahrens ist es, Geschädigte so zu stellen, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten. Das bedeutet, dass Mitglieder auch von eventuellen Nachschusspflichten seitens des Insolvenzverwalters im Falle der Insolvenz freigestellt werden könnten.
  • Vertretung im Insolvenzverfahren: Im Insolvenzfall könnte Mitglieder mit Ratenzahlungen das Risiko treffen, dass sie die Einzahlung des Restbetrages auf einmal leisten müssten.

Auch wenn die Fälle der betroffenen Genossenschaftsmitglieder häufig ähnlich sind, ist stets eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres individuellen Falles. In uns bekannten Fällen profitieren Sie davon, dass wir bereits wichtige Informationen zusammentragen und konnten. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in der Gemeinschaft als auch im Einzelfall gegenüber Haftungsverantwortlichen. Über unseren Online-Fragebogen haben betroffene Mitglieder die Möglichkeit, sich über die in ihrem Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

Zur kostenfeien Ersteinschätzung

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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