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First Real Estate Grundbesitz GmbH kommt Zahlungsverpflichtungen nicht nach

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 28. August 2006

Taschenrechner-Stift

Nachdem die DM Beteiligungen und auch die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West Insolvenz anmelden mussten, bangen nun auch die Anleger der First Real Estate (FRE) um ihr Geld. Laut Verkaufsprospekt sollten zum 01.08.2006 Zinszahlungen fällig werden, die trotz anwaltlicher Aufforderung nicht erfolgt sind. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt derzeit gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens wegen Betruges.

First Real Estate Grundbesitz GmbH: Anleger bangen um ihr Geld

Die nach Schätzungen der DIAS rund 8.000 Anleger, die sich mit einer Summe von 60 Millionen Euro beteiligt haben, müssen damit rechnen, dass sie ihr eingesetztes Kapital am Ende der Laufzeit nicht zurückerhalten. Besonders betroffen könnten diejenigen sein, die Anleihen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten erworben haben, da diese nicht der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen.

Das Unternehmen hatte ähnlich wie die DM Beteiligung und die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West Inhaberschuldverschreibungen mit hohen Verzinsungen von 6,99 bis 8,25 % und Laufzeiten von unter einem Jahr bis zu 24 Monaten ausgegeben. Nach eigenen Angaben der FRE wurden u.a. Immobilien in Deutschland und über Partner in Dubai gehandelt und eine Beteiligung an einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen erworben.

Bereits im Jahr 2003 warnte der Branchendienst Kapitalmarkt Intern (KMI) vor den Anleihen der First Real Estate. Insbesondere – so KMI – sei aus den spärlichen Prospektangaben nicht ersichtlich, über welche Erfahrungen das Unternehmen bzw. seine Geschäftsführer bereits verfügten. Auch habe die FRE nicht offengelegt, dass die Inhaberschuldverschreibungen wirtschaftlich einem Darlehensantrag gegenüber potentiellen Kapitalanlegern gleichkommen und welche Risiken damit verbunden sind.

Kontakt für kostenfreie Ersteinschätzung

Den Anlegern wird empfohlen, ihre Unterlagen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da bei einer Vermögensverschlechterung die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bestehen kann und die Inhaberschuldverschreibungen fällig gestellt werden können. Geschädigte Anleger können über unser Kontaktformular mit uns Verbindung aufnehmen. Gerne prüfen wir für Sie die in Frage kommenden Ansprüche und machen diese geltend.