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Fluggutschein kann nicht eingelöst werden: Urteil gegen Airline TAP Portugal

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 06. Dezember 2022

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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Arline TAP Portugal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zur Rückerstattung von Flugkosten verurteilt, nachdem ein Gutschein für einen während der Coronapandemie annullierten Flug nicht eingelöst werden konnte (Anerkenntnisurteil vom 20.10.2022, Az. 29 C 265/22 (85)). Das Urteil ist rechtskräftig.

Fluggutschein kann nicht eingelöst werden: Darum ging es

Die Klägerin hatte für sich und ihre Tochter im Januar 2020 Flüge von Düsseldorf über Lissabon nach Recife und zurück gebucht. Die für Juli 2020 vorgesehen Flüge wurden von Seiten der Fluggesellschaft storniert. Anstatt einer Rückerstattung hat TAP Portugal Gutscheine angeboten. Nach Annahme der Gutscheine konnten diese von der Klägerin im Rahmen einer neuen Buchung jedoch nicht eingelöst werden. Trotz Aufforderung kam die Airline ihrer Pflicht zur Rückerstattung der Ticketkosten nicht nach.

Zudem wurde der Klägerin bei einem gebuchten Flug im Oktober 2021 die Beförderung durch TAP Portugal verweigert wurde, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt waren. Als Grund wurde angegeben, dass ihr ein Test fehle. Gemäß der Beförderungs- und Einreisebedingungen war die Vorlage des Impfnachweises für die Beförderung jedoch ausreichend.

Nun hat die die Airline TAP Portugal die vollständige Forderung in Höhe von rund 3.000,- Euro anerkannt.

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