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Grüne Werte Wertzins 2 GmbH – Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren

Veröffentlicht von Christopher Kress am 13. Dezember 2019

Erde-und-Nachhaltigkeit

Das Geschäftsmodell der Grüne Werte Unternehmensgruppe sind Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien. Das notwendige Kapital wurde von Privatanlegern zur Verfügung gestellt, die neben guten Renditen auch einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollten. Bei den Geldanlagen der Grüne Werte Gruppe handelt es sich zumeist um festverzinsliche Nachrangdarlehen. Diese Form der Geldanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen. Über das Vermögen der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH sowie über das Vermögen deren Muttergesellschaft und deren alleiniger Gesellschafterin, der Grüne Werte Energie GmbH, wurde am 16.10.2019 vom Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis 19.12.2019 anzumelden.


Wir helfen betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Unser Leistungspaket umfasst:

  • form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen,
  • juristische Abwehr möglicher Anfechtungen seitens des Insolvenzverwalters,
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen und gegen Vermittler wegen Falsch- bzw. Fehlberatung.

Kostenfreie Online-Ersteinschätzung für Ihren Fall

Hinweis: Die von den Anlegern der insolventen Grüne Werte Gesellschaften erworbenen Nachrangdarlehen sollen im Insolvenzfall nachrangig sein und könnten somit erst nach anderen Gläubigern bedient werden. Diese Nachrangklausel ist unserer Ansicht nach unwirksam. Dies wurde auch bereits von der Rechtsprechung bestätigt. Sie haben Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet aber diese wurde als nachrangig bestritten? Wir vertreten Sie im Insolvenzverfahren und weisen auf die Unwirksamkeit der Nachranglausel hin und erheben falls nötig Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle.


AKH-H ertreitet positives Urteil zugunsten eines Anlegers von GrüneWerte

Unsere Kanzlei hat ein bereits ein positives Urteil zugunsten eines Anlegers von GrüneWerte Energie Wertzins Fest 2 erstritten. Die Gesellschaft wurde zur Rückzahlung der Darlehensbeträge nebst ausstehenden Zinsen verurteilt. Die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH berief sich nach dem Fälligkeitszeitpunkt auf eine sogenannte qualifizierte Rangrücktrittsklausel (§7 der Darlehensbedingungen). Nach unserer Ansicht hält die Regelung des § 7 der Darlehensbedingungen einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht stand. Diese ist aus AGB-rechtlicher Sicht zu beanstanden, entsprechend unwirksam und daher nicht zu berücksichtigen. Diese Auffassung wurde auch von der Rechtsprechung bestätigt.

Grüne Werte Wertzins 2: Ansprüche für Anleger

Wir vertreten Anleger der verschiedenen Grüne Werte Kapitalanlagen. Für Anleger, denen die Investments über einen Finanzdienstleister vermittelt worden sind, besteht die Option, Ansprüche wegen Falsch- bzw. Fehlberatung prüfen und durchsetzen zu lassen. Hintergrund dessen ist, dass viele Anleger nicht oder nicht hinreichend über die abgeschlossene Geldanlage informiert beziehungsweise aufgeklärt worden sind. Die Vermittlung der Nachrangdarlehen fand über Finanzanlagevermittler nach § 34 f GewO statt. Seit 1. Januar 2013 besteht eine Versicherungspflicht bei einer Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister. Falls über das Vermögen des Finanzdienstleisters ein Insolvenzverfahren eröffnet, mangels Masse abgelehnt, oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, hat der Anleger einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft.

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