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Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR: Aktuelle Entwicklung

Veröffentlicht von Andreas Frank am 10. Juni 2010

Mit Schreiben vom 07.06.2010 hat die TreMa Immobilien Managementgesellschaft mbH Gesellschaftern des in wirtschaftliche Schieflage geratenen Immobilienfonds Imperial Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR die Zahlung eines Sanierungsbeitrages nahe gelegt. Selbiger soll sich gemäß dem Schreiben der TreMa in einer Größenordnung von € 3.749 76 pro Imperial-Fondsanteil belaufen.

Wirtschaftliche Schieflage des Immobilienfonds Imperial Neue Bundesländer Nr. 3

Wie bereits in etlichen der gleichfalls seitens der TreMa verwalteten Cumulus-Fonds der Fall, bestehen auch im Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR  erhebliche Probleme mit der Bedienung eines seitens der von der Fondsgesellschaft seinerzeit aufgenommenen Innenfinanzierungsdarlehens. Laut Angaben der TreMa verliefen die angeblich bereits seit Ende vergangenen Jahres laufenden Verhandlungen mit der innenfinanzierenden Bank bis dato ergebnislos.

Als Grund für den derzeitigen Liquiditätsengpass im Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR wird dabei in gewohnter Manier die momentan angespannte Vermietungssituation aufgeführt. Eine kritische Hinterfragung der eigenen Mitverantwortung an der bestehenden Schieflage des Imperial-Fonds lässt das Schreiben dabei ebenso vermissen wie die Unterbreitung tragfähiger Lösungsansätze hinsichtlich bestehender Ausstiegsmöglichkeiten. Die hierbei in Betracht zu ziehende Option eines Verkaufs des Fondsobjekts wird seitens der TreMa auch im Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR als angeblich wirtschaftlich nicht tragfähige Lösung verworfen. Vielmehr wird den Imperial-Gesellschaftern – ebenfalls hinlänglich bekannt aus ähnlich gelagerten TreMa-Rundschreiben in diversen Cumulus-Fonds –die Zahlung eines Sanierungsbetrages nahe gelegt.

Nur hiermit – so der Tenor des TreMa- Rundschreibens – werde sich eine im Falle des Scheiterns der Verhandlungen als sicher dargestellte Inanspruchnahme der Imperial-Gesellschafter durch die innenfinanzierende Bank abwenden lassen. Ferner sei laut TreMa damit zu rechnen dass die angeblich auch im Imperial Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR bestehende quotale Haftung deutlich höher ausfallen werde als der sich pro Fondsanteil belaufende Sanierungsbeitrag in Höhe von € 3.479 76.

Wie die Verhandlungen zwischen der TreMa und der innenfinanzierenden Bank ausgehen werden bleibt abzuwarten. Über deren Ausgang werden wir an dieser Stelle ausführlich berichten.

Fazit

Das TreMa-Rundschreiben vom 07.06.2010 reiht sich in ein die aus diversen Cumulus-Fonds bekannte Geschäftspraktik die Gesellschafter mit fondsrelevanten Hintergrundinformationen wie die drohende Zahlungsunfähigkeit und die hieraus resultierende Aufnahme von Verhandlungen mit der innenfinanzierenden Bank erst zu einem relativ späten Zeitpunkt zu konfrontieren. Indem die TreMa die Haftung der Gesellschafter bei Unterbleiben der Zahlung der nahe gelegten Sanierungsbeiträge als sicher und unausweichlich darstellt, liegt die Vermutung nahe, dass die Imperial-Gesellschafter unter Zeitdruck gesetzt werden sollen.

Betroffene Imperial-Gesellschafter sollten sich hiervon jedoch nicht beeindrucken und sich stattdessen über die in deren Fall in Betracht zu ziehenden rechtlichen Möglichkeiten durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umfassend beraten lassen. Über unser Kontaktformular haben Imperial-Gesellschafter die Möglichkeit sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann