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Insolvenz der W+S Beteiligungs AG und W+S Zweite AG

Veröffentlicht von Andreas Frank am 28. Januar 2009

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Die W+S Beteiligungs AG hat am 23. Dezember 2008 beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 63 IN 268/08 Insolvenz angemeldet. Die Schwestergesellschaft W+S Zweite AG hat ebenfalls Insolvenz angemeldet (Az.: 43 IN 14/09). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt. Beide Unternehmen waren eng miteinander verbunden. Auch eine Verschmelzung der beiden Unternehmen war geplant.

Die W+S Beteiligungs AG und W+S Zweite AG

Durch die Beteiligung an der W+S Beteiligungs AG und der W+S Zweite AG haben sich Investoren an Unternehmen z.B. aus den Bereichen Nanotechnologie und erneuerbare Energien mit dem Ziel eines Börsengangs beteiligt. Dabei handelte es sich um junge, in ihrem Geschäftsfeld noch unerfahrene Unternehmen. Die Begleitung von Start-up-Unternehmen ist eine besonders anspruchsvolle Aufgabe. Da auch die W+S Beteiligungs AG und die W+S Zweite AG keine Erfahrung in diesem Bereich hatten, warnte BÖRSE ONLINE auf ihrer Grauen Liste vor der W+S Zweite AG.

Da die Aktionäre keine Insolvenzgläubiger der Gesellschaft sind, können sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet sich voraussichtlich in der Kalenderwoche 35 oder 36. Da die Aktionäre somit keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage gegen den Insolvenzverwalter haben, müssen weitere Ansprüche geprüft werden.

Was betroffene Anleger tun können

Insbesondere die Geltendmachung von Prospekthaftungs- und Vermittlerhaftungsansprüchen kommt in Betracht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits Anfang 2008 ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstände der W+S Beteiligungen AG eingeleitet. Gerne prüfen wir für Sie Ihre individuellen Ansprüche. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann