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Insolvenz Wohninvest Holding GmbH trifft Kleinanleger

Veröffentlicht von Melanie Poch am 26. Juli 2024

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Im Mai und Juli 2024 wurden für mehrere Gesellschaften der Wohninvest Gruppe mit Sitz in Fellbach vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 23.07.2024 hat das Amtsgericht Stuttgart einen sogenannten starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der anstelle des Schuldners verwaltungs-, verfügungs- und prozessführungsbefugt ist. Von einer möglichen Insolvenz der Wohninvest Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wären auch Kleinanleger betroffen, die über Crowdinvesting in Immobilienprojekte der Wohninvest Gruppe investiert haben.

Insolvenz Wohninvest: Das ist passiert

Am 23.05.2024 hat das Amtsgericht Stuttgart das vorläufige Insolvenzverfahren für folgende Gesellschaften ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet:

  • Wohninvest Holding GmbH (Az. 9 IN 866/24)
  • WI Bad Wörishofen GmbH (Az. 9 IN 868/24)
  • WI Immobilienmanagement GmbH (Az. 9 IN 867/24)

Mit Mitteilung vom 24.05.2024 hatte der vorläufige Insolvenzverwalter bekannt gegeben, Sanierungsoptionen beim Immobilienunternehmen Wohninvest zu prüfen. Mit Bekanntmachung vom 23.07.2024 hat das Amtsgericht Stuttgart Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli zum sog. starken Insolvenzverwalter für die oben genannten Gesellschaften bestellt. Die Bestellung eines starken Insolvenzverwalters ist eher die Ausnahme als die Regel. Ein starker Insolvenzverwalter kann bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen. Das bedeutet, dass diese Verbindlichkeiten im späteren Insolvenzverfahren vorrangig vor den normalen Gläubigerforderungen bedient werden. Der Übergang der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis im Stadium des Insolvenzeröffnungsverfahrens kann darauf hindeuten, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wahrscheinlicher wird, da wesentliche Wirkungen des später eröffneten Insolvenzverfahrens vorweggenommen werden.

Zudem hat das Amtsgericht Stuttgart vorläufige Insolvenzverfahren für weitere Wohninvest Gesellschaften eröffnet:

  • WI Objektgesellschaft VIII GmbH & Co. KG (Az. 9 IN 1254/24)
  • WI Objektgesellschaft XII GmbH & Co. KG (Az. 9 IN 965/24)

Die Wohninvest GmbH hat auch über Crowdinvesting Kapital für Projekte eingesammelt. Als Beispiele für solche Crowdinvesting-Projekte nennt Investmentcheck.de u.a. die über Exporo vermittelten Projekte des Bochumer Kaufhauses „Kortumhaus“ und „Kortumhaus II“ sowie „Arbeiten am Limespark“ „Arbeiten am Limespark II“ und „Hortensienweg Stuttgart“. Aufgrund der überwiegenden Ausgestaltung der Crowdinvesting-Immobilienprojekte als Nachrangdarlehen sind die Aussichten für die Betroffenen im Insolvenzfall nicht gut.

Was können betroffene Anleger*innen jetzt tun?

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Bislang ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Sollte dieses eröffnet werden, können betroffene Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder beauftragen. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung.

Betroffene haben die Möglichkeit, alle in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Wenn Sie durch die Investition in Wohninvest-Projekte einen Schaden erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder sogar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen.

Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

Werden Anleger*innen nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt, können sie mögliche Schadensersatzansprüche und weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei helfen wir Betroffenen, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie das unser Online-Formular für die kostenlose Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche.

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Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann