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Insolvenzanträge Project Unternehmensgruppe: Info und Tipps für Project Wohnungskäufer

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 18. August 2023

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Im Zusammenhang mit der Insolvenz von Project überschlagen sich die Hiobsbotschaften. Inzwischen hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine erste vorsichtige Stellungnahme zum Stand der Insolvenz der Project Immobilien Gruppe abgegeben. Diese lässt nur erahnen, wie langwierig das Insolvenzverfahren sein wird und wie kompliziert und undurchsichtig die Verflechtungen innerhalb der Project Unternehmensgruppe sind. Insbesondere der Baufortschritt der einzelnen Wohnungen und Häuser sowie der Verbleib der Gelder der Käuferinnen und Käufer sowie der Anlegerinnen und Anleger der einzelnen Immobilienprojekte sind völlig unklar.

Project Insolvenzverwalter bittet um Geduld

Erschreckend ist, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters rund 90 Prozent der betroffenen Wohnungskäufer Privatpersonen sein sollen. Insgesamt soll es sich um 118 noch nicht fertiggestellte Projekte mit insgesamt 1.852 im Bau befindlichen Einzelwohnungen handeln. Einige sollen kurz vor der Fertigstellung stehen. Für die meisten Projekte weist der Insolvenzverwalter darauf hin, dass zunächst die relevanten Eckdaten wie Bautenstand, Abrechnungsstand und Verbindlichkeiten mit der Project Investment Gruppe erhoben werden müssen. Wichtig wird auch sein, wie hoch der Finanzierungsbedarf für die Fertigstellung sein wird.

Inzwischen hat auch die Muttergesellschaft, die Project Real Estate AG, Insolvenz angemeldet. Die für den Insolvenzverwalter und damit für die Käufer der Wohnungen und die Anleger der Fonds entscheidenden Informationen liegen jedoch bei den ebenfalls insolventen Schwestergesellschaften der Project Investment Gruppe. Die Investment Gruppe verwaltet die Fonds, die die Immobilien finanzieren und ist bis zur Fertigstellung Eigentümerin der Objekte. Alle Informationen laufen also bei der Project Investment Gruppe zusammen.

Aus unserer Sicht gibt es somit zwei große Gruppen von Geschädigten innerhalb der Project Insolvenz:

  • Zum einen die Fondskäufer, welche das Geld für die Erstellung der Immobilienprojekte zur Verfügung gestellt habe,
  • zum anderen die Privatpersonen, welche eine Wohnung zum Selbstgebrauch oder zur Vermietung erworben haben.

Für Fondskäufer haben wir bereits mögliche Lösungs- und Schadensersatzmöglichkeiten erklärt.

Project Wohnungskäufer: Das können Sie jetzt tun

Privatpersonen, die eine Eigentumswohnung erworben haben oder erwerben wollten und in Vorleistung getreten sind, sollten möglichst frühzeitig individuellen Rechtsrat einholen. Die Situation ist, wie beschrieben, sehr dynamisch und für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne juristische Kenntnisse undurchsichtig. Je nach individueller Konstellation kann ein Rechtsanwalt die richtigen Schritte einleiten, um den Schaden zumindest teilweise zu begrenzen oder auszugleichen. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, für welche Bauabschnitte wie viel Geld bereits bezahlt wurde, ob gegebenenfalls Darlehen aufgenommen wurden oder ob Bauzinsen vom Auftraggeber entgeltlich gesichert wurden. Letztlich wird es entscheidend darauf ankommen, welche Erkenntnisse der Insolvenzverwalter über den jeweiligen Baufortschritt und die Verbindlichkeiten hat. Das können Sie jetzt selbst tun:

  1. Wir raten Ihnen zunächst wenn möglich Beweise zu sichern und sich zu notieren, wer bei den Gesprächen mit Banken, Verkäufern oder auch Vermittlern als Zeuge anwesend war, dies können auch Familienangehörige und Freunde sein.
  2. Ferner sollten Sie Dokumente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie sichern, egal ob E-Mails, Schreiben oder Werbeflyer.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass auch beim Immobilienerwerb Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. Banken oder Vermittler, oft erfolgversprechend sein können, so dass alle Beweise rund um den Immobilienerwerb gesichert werden sollten, solange die Vorgänge noch frisch in Erinnerung sind.

Unsere Kanzlei wird Akteneinsicht in die Insolvenzakten beantragen, um weitere möglicherweise entscheidende Sachverhalte und mögliche Verantwortliche der Project Pleite zu ermitteln. Erfahrungsgemäß wird es auch darauf ankommen, dass sich die geschädigten Wohnungskäufer zusammenschließen, um Informationen zu bündeln. Je nach Konstellation sind auch Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und den finanzierenden Banken auf Bauträgerseite zu führen, die idealerweise von einem auf Bank- und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt übernommen werden sollten. Je nach Baufortschritt kann es sinnvoll sein, eine lastenfreie Eigentumsumschreibung auf Sie als Käufer zu erreichen oder auch Verbindlichkeiten rechtlich anzugreifen bzw. zu verhandeln.

Die Kanzlei AKH-H hat sowohl im Insolvenzrecht, als auch im Kapitalanlagerecht und damit im Umgang mit Banken und Vertrieben eine jahrelange Expertise. Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie als Project Wohnungskäufer bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.