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Insolvenzanträge bei PROJECT Investment Gruppe

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 10. August 2023

Am 10.08.2023 bzw. am 11.08.2023 hat das Amtsgericht Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet für folgende Gesellschaften der Immobiliensparte eröffnet:

  • PROJECT Immobilien Management GmbH, Az. IN 977/23, vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm
  • PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Az. IN 978/23, vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder
  • PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH, Az.: IN 999/23, vorläufige Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Katharina Franke

Zuvor teilte die PROJECT Investment Gruppe auf ihrer Internetseite mit, dass am 09.08.2023 zwei Gesellschaften Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens gestellt haben, die Tochtergesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und PROJECT Immobilien Management GmbH. Ob weitere Gesellschaften einen Insolvenzantrag stellen müssen, ist offen. Anlegerinnen und Anleger geschlossener PROJECT-Fonds bangen um ihr investiertes Kapital. Nach eigenen Angaben haben mehr als 30.000 Zeichnerinnen und Zeichner in PROJECT Fonds investiert.

Update 15.08.2023: Cash-online berichtet, dass auch die PROJECT Vermittlungs GmbH am 14.08.2023 einen Insolvenzantrag gestellt und die Vertriebspartner darüber schriftlich informiert hat. Bei der PROJECT Vermittlungs GmbH handelt es sich um die Vertriebsgesellschaft und ein Unternehmen der bislang nicht insolventen Investmentsparte der PROJECT Gruppe.

Update 17.08.2023: Das Amtsgericht Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren der PROJECT Real Estate AG eröffnet (Az. IN 1066/23). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Böhm.

Update 22.08.2023: Die Fondanleger*innen bekommen nun unmittelbar die Auswirkung der Insolvenzanträge zu spüren. Nach Informationen des Handelsblattes stoppen PROJECT Fonds Ausschüttungen an Investoren.

Update 24.08.2023: Das Amtsgericht Bamberg hat für zwei mit der Vermittlung von Fonds zuständige Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet:

  • PROJECT Vermittlungs GmbH, Az. IN 214/23, vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm
  • PROJECT Real Estate Institutional GmbH, Az. IN 220/23, vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm

Update 01.09.2023: Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben darüber informiert, dass 56 von insgesamt 118 Projektgesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben. Darunter befinden sich vor allem Bauprojekte in Berlin.

Geschlossene Publikumsfonds: Geldanlagen der PROJECT Investment Gruppe

Die in den 90er Jahren gegründete Gruppe, die sich in die PROJECT Investment Gruppe und die PROJECT Immobilien Gruppe gliederte, hat im Jahr 2021 durch Verschmelzungen einige Veränderungen erfahren. Dabei entstanden die Gesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und PROJECT Immobilien Management GmbH. Die Dachgesellschaft der Gruppe, die PROJECT Real Estate AG (PRE AG) mit Sitz in Nürnberg, konzentriert sich auf die Immobilienentwicklung und das Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland und Österreich.

Die frühere PROJECT GFU Gesellschaft für Fonds- und Unternehmensverwaltungen mbH und später die Project Investment AG haben zahlreiche geschlossene Fonds bzw. geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) auch an Privatanleger angeboten, darunter:

  • PROJECT Metropolen 16
  • PROJECT Metropolen 17
  • PROJECT Metropolen 18
  • PROJECT Metropolen 19
  • PROJECT Metropolen 20
  • PROJECT Metropolen 21
  • PROJECT Metropolen 22
  • PROJEKT Wohnen 14
  • PROJECT Wohnen 15
  • PROJECT Real Equity Fonds 7
  • PROJECT Real Equity Fonds 8
  • PROJECT Real Equity 9
  • PROJECT Real Equity 10
  • PROJECT Reale Werte 11
  • PROJECT Reale Werte 12

Der Leistungsbilanz des Jahres 2021 ist zu entnehmen, dass sich die Fonds Metropolen 21 und 22 noch in der Platzierungsphase befinden. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanträge der beiden PROJECT Gesellschaften berichtet das Informationsportal Investmentcheck, dass der Vertrieb  für den Fonds PROJECT Metropolen 22 mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde.

Die Investition war nicht nur als Einmalanlage, sondern auch in Form eines Ratensparplans möglich. Grundsätzlich ist ein Ratensparplan in einen geschlossenen Fonds für Personen, die mittels Sparplänen schrittweise ein Vermögen anlegen wollen, nicht ratsam. Diese sind hauptsächlich für Anleger geeignet, die bereit sind, Risiken einzugehen und im Falle eines Totalverlustes ihren Einsatz verkraften können. Oftmals werden solche Investitionen mit Merkmalen wie Diversifikation des Risikos und potenziellen Renditechancen angepriesen. Eine charakteristische Eigenschaft von geschlossenen Fonds ist ihre lange Laufzeit. Kommt ein Fonds in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in die Insolvenz, wären die Sparer*innen dennoch verpflichtet, bis zum vereinbarten Gesamtbetrag weiter zu zahlen. Darüber hinaus liegen die Kosten für solche Fonds beim Ratensparer meist über denen für Investoren, die einmalig einen größeren Betrag anlegen. Wie sie aus dem Ratensparmodell aussteigen können, erläutern wir im Beitrag:

Aus dem Ratensparmodell aussteigen – Diese Möglichkeiten haben Anleger geschlossener Fonds

So können Betroffene mögliche Verluste kompensieren

Bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung und eine hochspekulative Geldanlage. Gehen Anleger*innen eine solche unternehmerische Beteiligung ein, sind damit erhebliche Risiken verbunden und keine Flexibilität erlaubt. Eine Investition in einen geschlossenen Publikumsfonds ist daher für viele Menschen nicht geeignet. Bei der Vermittlung und Beratung gelten daher strenge Aufklärungs- und Informationspflichten. Werden diese Pflichten verletzt, können Geschädigte Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Rückabwicklung bedeutet, dass sie so gestellt werden, als ob sie die Beteiligung nie geschlossen hätten.

Fehlerhafte Prospektangaben, Mängel in der Fondskonstruktion und Interessenkonflikte sowie mangelnde Aufklärung über Risiken und Provisionen begründen Ansprüche gegen beratende Banken, Sparkassen, Vertriebe sowie gegen Fondsverantwortliche. Bereits das Vorliegen eines einzigen Beratungs- und/oder Prospektfehlers reicht aus, um Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche auszulösen.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt für Anleger*innen genau zehn Jahre nach Annahme der Beitrittserklärung ein. Ohne rechtzeitige Hemmung der Verjährung droht der Verlust der Ansprüche. Als ersten Schritt raten wir Geschädigten dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

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Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossene Fondsbeteiligung. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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