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Insolvenzantrag RV Energy Project GmbH

Veröffentlicht von Melanie Poch am 10. November 2023

Die RV Energy Project GmbH hat Interessenten stille Beteiligungen, Genussrechte, Anleihen und Nachrangdarlehen als Kapitalanlage angeboten. Nun hat das Amtsgericht Freiburg als zuständiges Insolvenzgericht das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 158/23). Die Anleger*innen bangen um ihr investiertes Kapital. Update: Am 19.12.2023 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Dr. jur. Steffen Hattler. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Forderungen bis zum 12.01.2024 anzumelden.

Die RV Energy Project GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist Teil der RV Energy Group, die sich mit der Entwicklung, der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigt. Die RV Energy Invest AG hat ihren Hauptsitz in der Schweiz und eine Niederlassung in Deutschland. Zur Gruppe gehören außerdem die PV-Tec GmbH und die BVA GmbH. Nach Angaben auf der Internetseite der Gruppe plante die RV Energy Projekt GmbH, mit dem Geld von Anlegern 30 Blockheizkraftwerke zu errichten. Dazu wurden verschiedene Beteiligungsmodelle angeboten, die mit teils überdurchschnittlichen Renditen beworben wurden:

  • Typisch stille Beteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von 10.000,- Euro mit einer Laufzeit ab fünf Jahren und einer jährlichen Ausschüttung in Höhe von 5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 10 % des Jahresüberschusses
  • Genussrechte ab einer Mindestbeteiligung von 20.000,- Euro mit einer Laufzeit ab sieben Jahren und einer jährlichen Ausschüttung in Höhe von 6 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 10 % des Jahresüberschusses
  • Anleihen ab einer Mindestbeteiligung von 100.000,- Euro mit einer festen Laufzeit von sieben Jahren und einer Festverzinsung von 7 % p.a.
  • Nachrangdarlehen ab einer Mindestbeteiligung ab 10.000,- Euro und einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5,5 % p.a.

Was tun nach Insolvenzantrag RV Energy?

Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren: Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Forderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Im Insolvenzfall nehmen wir für unsere Mandanten*innen eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollte der Insolvenzverwalter die vollständige Feststellung Ihrer Forderungen bestreiten, können wir Ihre Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durchsetzen.

Bei Nachrangdarlehen handelt es sich regelmäßig um unbesicherte, qualifiziert nachrangige Darlehen. Im Insolvenzfall erfolgt eine Befriedigung erst nach allen anderen Gläubiger*innen, so dass die Betroffenen meist leer ausgehen. In der Vergangenheit haben Gerichte zudem in einigen Fällen entschieden, dass Nachrangdarlehensklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind. Liegen die Voraussetzungen für eine wirksame Nachrangklausel nicht vor, könnten RV Energy-Geschädigte ihre Forderungen im Insolvenzfall ohne Nachrang anmelden.

Die Insolvenzquote deckt in der Regel nur einen Bruchteil des Schadens ab. Um einen größeren Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen, empfehlen wir, neben der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren auch mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen: Bei den angebotenen Kapitalanlagen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken. Anleger*innen müssen umfassend über die Risiken solcher Geldanlagen aufgeklärt werden. Anlageberater*innen und Vermittler*innen können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Sie müssen auch über die mangelnde Eignung als Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wurde nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen, haften die Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Das hohe Risiko, das durch die Investition bei RV Energy bestand, hat bereits Folgen. Anlegern und Anlegerinnen raten wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nutzen Sie den Online-Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

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