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ITAG Immobilienfonds Müritz Klinik GbR: Urteil gegen Bonnfinanz AG

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 20. November 2012

Justitia als Statue auf Bücherstapel

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 13.11.2012 die Bonnfinanz AG für Vermögensberatung und Vermittlung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 15.471,98 EUR Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und damit zur sog. vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt. Gleichzeitig wurde das ursprünglich gegen den Anleger ergangene Grundurteil des Landgerichts Dresden aufgehoben.

Urteil zum Immobilienfonds Müritz Klinik: Sachverhalt und Entscheidung

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz der ITAG Immobilienfonds empfohlen. Die Anlageberatung fand 1996 statt. Der Kläger wünschte eine Kapitalanlage zur Altersvorsorge. Finanzielle Risiken wollte der Anleger nicht eingehen. Leider muss der Kläger einen nahezu vollständigen Verlust seines investierten Geldes hinnehmen. Die Ausschüttungen sind seit längerer Zeit ausgeblieben. Seit 2007 steht der ITAG-Fonds unter Zwangsverwaltung.

Das Oberlandesgericht Dresden hat die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dresden aufgehoben und die Bonnfinanz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass der Kläger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des ITAG-Fonds aufgeklärt worden sei, insbesondere nicht über die Risiken der Konstruktion des Immobilienfonds Müritz Klinik als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Auch der Verkaufsprospekt der Immobilienfonds Müritz Klinik GbR klärt nach Auffassung des OLG Dresden nicht hinreichend über die tatsächlichen Risiken einer solchen Beteiligung auf. Insoweit wurde der Prospekt des Immobilienfonds Müritz Klinik GbR für fehlerhaft erklärt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das Oberlandesgericht Dresden nicht zugelassen.

Fazit zum Urteil

Das Urteil des OLG Dresden stärkt die Position wirtschaftlich geschädigter Immobilienfonds-Anleger, deren Beteiligung über einen Finanzvertrieb vermittelt wurde.