0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

IVG Euroselect 14 unter Druck: IVG-Fondsanlegern drohen hohe Verluste

Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. März 2012

Die Anleger des IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ müssen – wie die Fondszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet – mit erheblichen Verlusten ihres in die „Londoner Gurke“ investierten Kapitals in Höhe von 166 Millionen Britischen Pfund rechnen. Neben dem zwischenzeitlichen Leerstand des von IVG prestigeträchtig vermarkteten neuen Londoner Wahrzeichens belasten die zum Teil in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen die Liquiditätssituation des bereits kurz nach Auflage in Schieflage geratenen geschlossenen Immobilienfonds.

IVG Euroselect 14 The Gherkin: Rund 9000 Anleger bangen um Einlagen

2007 hatte IVG den geschlossenen Immobilienfonds Euroselect 14 The Gherkin mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 349 Mio. GBP aufgelegt. The Gherkin, der 180 Meter hohe Wolkenkratzer in der Londoner City – auch bekannt als 30 St. Mary Axe. oder Swiss Re Tower. Mary Axe oder Swiss Re Tower bekannt – hat sich schnell zu einem der neuen Wahrzeichen der britischen Hauptstadt entwickelt. Den rund 9.000 IVG-Anlegern gab die wohl bekannteste „Gurke“ der Welt bislang allerdings wenig Grund zur Freude: Bereits zwei Jahre nach Auflage geriet der IVG-Fonds in finanzielle Turbulenzen: Zum einen gelang es den IVG-Fondsinitiatoren nicht, die erhofften hohen Mietvorstellungen auf dem hart umkämpften Londoner Gewerbeimmobilienmarkt durchzusetzen. Zum anderen hatte der IVG Euroselect 14 mit zwischenzeitlichen Leerständen und damit nicht eingeplanten Mietausfällen zu kämpfen.

Bankenkonsortium sichert IVG-Fonds 2011 vorläufiges Überleben

Der erhöhte Kreditbedarf des angeschlagenen IVG Immobilienfonds und eine deutlich unter dem Kaufpreis liegende Neubewertung der Fondsimmobilie ließen das Verhältnis von Gesamtkreditbelastung zum Objektwert Anfang 2011 von vertraglich vereinbarten 67 Prozent auf über 100 Prozent ansteigen. Nur durch das Eingreifen eines Bankenkonsortiums um die Bayerische Landesbank konnte der angeschlagene IVG Euroselect 14 The Gherkin vor der Zahlung von Vertragsstrafen und dem damit verbundenen Zusammenbruch bewahrt werden. Die vermeintliche Rettung des deutlich hinter den Erwartungen zurückgebliebenen geschlossenen Immobilienfonds brachte den rund 9.000 IVG-Fondsanlegern keinen Grund zur Freude, da sie im Gegenzug auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten mussten.

Das anhaltende Liquiditätsdefizit des angeschlagenen IVG Immobilienfonds wird durch die zum Teil in Schweizer Franken aufgenommenen Darlehen noch verschärft. Durch den Höhenflug des Schweizer Franken gegenüber dem an den Devisenmärkten eher schwächelnden Britischen Pfund geriet der IVG Euroselect 14 schnell in die Währungsfalle. Die Folge: Mit der Verteuerung der aufgenommenen Kredite droht der IVG Euroselect 14 The Gherkin erneut die im Darlehensvertrag zwischen der kreditgebenden Bank und den IVG Fonds vereinbarte Loan to Value (LTV)-Klausel – also die Untergrenze für das Verhältnis von Immobilienwert zu Darlehenshöhe – zu reißen.

Verhandlungen zwischen IVG-Fonds und Gläubigerbanken dauern an

Wie bereits im Jahr 2011 befindet sich der notleidende Immobilienfonds IVG Euroselect 14 The Gherkin erneut in Verhandlungen mit seinen Gläubigerbanken. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Gläubigerbanken des notleidenden IVG Fonds erneut bereit und willens sind, noch länger auf die ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten zu warten – und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Unabhängig davon, ob und inwieweit der angeschlagene IVG Euroselect 14 The Gherkin noch einmal gerettet werden kann, müssen sich seine Anleger auf zum Teil erhebliche Verluste einstellen. Neben dem bereits seit längerem andauernden Ausschüttungsstopp müssten sich IVG-Fonds-Anleger im Falle eines gewünschten Verkaufs ihrer Fondsanteile laut Zweitmarktbörse mit gerade einmal 17,5 (!) Prozent des ursprünglich eingesetzten Kapitals begnügen.

Haftung für falsche Beratung

Betroffene IVG Euroselect-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten betroffene IVG Euroselect-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger geschlossener Immobilienfonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Vertrieb geschlossener Fonds die Rückvergütungen offenlegen muss. Daher kann der Anleger bei Zahlung verdeckter Innenprovisionen (Kick-Backs) und fehlender Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen.

Was können betroffene IVG Euroselect-Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger des IVG Euroselect haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Die rechtliche Beurteilung und Empfehlung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben IVG Euroselect Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann