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IVG Euroselect 7 und IVG Euroselect 8: Anlegern drohen Kapitaleinschnitte

Veröffentlicht von Andreas Frank am 27. März 2012

Drei-Büroimmobilien-Hochhäuser

Der Bürostandort London erweist sich für die Anleger des IVG Euroselect als finanzielles Fiasko. Nach dem IVG Euroselect Fonds 14 „The Gherkin“ und dem IVG Euroselect Fonds 12 „London Wall“ müssen auch die Anleger des IVG Euroselect 07 Triple und des IVG Euroselect 08 Neathouse Place, die ebenfalls in Bürogebäude in der Londoner City investieren, mit hohen Verlusten rechnen.

IVG Euroselect 07 Triple gerät in Wechselkursfalle

Der neben London auch in Bürostandorte in Bonn und Nürnberg investierende geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect 07 geriet wie dessen namhafter Schwesternfonds Euroselect 14 „The Gherkin“ rasch in die Wechselkursfalle. So musste der 2003 aufgelegte IVG Euroselect 07 Triple, der unter den negativen Wechselkursschwankungen zwischen Euro und britischem Pfund litt, schon bald die sicher geglaubten Ausschüttungen kürzen. Ob und inwieweit sich der finanziell angeschlagene IVG Euroselect 07 Triple in absehbarer Zeit wieder erholen kann, erscheint mit Blick auf die Bilanz 2010 eher fraglich: In diesem Jahr musste der IVG Euroselect 07 ein Minus von 12,2 Prozent beim kumulierten Ergebnis und sogar ein Minus von 14,4 Prozent bei den kumulierten Ausschüttungen hinnehmen.

IVG Euroselect 08 Neathouse Place läuft weit unter Plan

Auch die Anleger des 2004 aufgelegten IVG Euroselect 08 Neathouse Place, der in der Londoner City investiert, dürften ihre Zeichnungsentscheidung längst bereut haben: Hier mussten die IVG-Anleger bis heute einen Ausschüttungsverlust in Höhe von 18 Prozent hinnehmen.

Haftung für falsche Beratung

Betroffene IVG Euroselect-Anleger sollten sich mit ihrer Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Sollten betroffene IVG Euroselect-Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus kommen für Anleger geschlossener Immobilienfonds Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb in Betracht. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Vertrieb geschlossener Fonds die Rückvergütungen offenlegen muss. Daher kann der Anleger bei Zahlung verdeckter Innenprovisionen (Kick-Backs) und fehlender Aufklärung hierüber verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen.

Was können betroffene IVG Euroselect 7 und 8 – Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger des IVG Euroselect haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Die rechtliche Beurteilung und Empfehlung kann je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben IVG Euroselect Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann