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Kiener Fonds: Initator der K1 Fonds wurde festgenommen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 19. November 2009

News

Am 28.10.2009 wurde der Initiator des Hedgefonds K1, Helmut Kiener, von der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs festgenommen. Es besteht der dringende Verdacht, dass Kiener das Volumen und die Gewinne seiner Fonds vorgetäuscht hat.

Produkte des Kiener Fonds K1 Fund

Betroffen sind insbesondere Anleger folgender Produkte:

  • K1 Global Ltd. Genussrechte Klasse A
  • K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police
  • K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A
  • K1 Invest Ltd. Vienna Fonds Police

Helmut Kiener soll Anlegergelder abredewidrig für sich verwendet haben. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll durch Kieners Geschäfte mit dem K1 Fund Allocation System sowohl institutionellen Großanlegern als auch Privatanlegern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. Die Deutsche Presse-Agentur dpa spricht von einem Schaden von 200 Millionen Euro, der US-Wirtschaftsdienst Bloomberg von 270 Millionen Euro. Betroffen sind auch internationale Großbanken wie BNP Paribas Soc. Générale J.P. Morgan und Barclays.

Kiener vertrieb das K1 Fund Allocation System und beriet die niederländischen Hedgefonds K1 Global Limited und K1 Invest Limited. Die Struktur der verschiedenen Gesellschaften mit Sitz auf den Cayman Islands, in der Schweiz und im US-Bundesstaat Delaware wurde bewusst intransparent und verschachtelt gestaltet.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

Den Inhabern der K1 Zertifikate und Genussscheine droht nun der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Den Anlegern stehen jedoch Schadensersatzansprüche insbesondere gegen ihre Vermittler und gegen die K1 Fondsgruppe zu. Der Schadensersatzanspruch der Anleger ist darauf gerichtet, dass der Anleger so gestellt wird, als hätte er das Zertifikat oder den Genussschein nicht gezeichnet. Dies bedeutet, dass der Anleger das Anlageprodukt zurückgibt und im Gegenzug das von ihm eingezahlte Geld zurückerhält. Die K1 Fondsgruppe haftet, weil sie die Anleger über die Verwendung ihres Geldes und die Wertentwicklung getäuscht hat. Die von den Vermittlern gemachten unrealistisch hohen Renditeversprechen (über 10 Jahre konstant 15 % p.a.) sowie die hohen verdeckten Innenprovisionen der Vermittler begründen in der Regel Ansprüche aus Beraterhaftung. Geschädigte Anleger haben zudem die Möglichkeit, die Zertifikate und Genussscheine außerordentlich zu kündigen.

Geschädigte Anleger der K1 Fonds können sich über unser Kontaktformular an unsere Kanzlei wenden.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann