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Kiener Fonds: Initator der K1 Fonds wurde festgenommen

Veröffentlicht am 19. November 2009

Am 28.10.2009 wurde Helmut Kiener der Initator des Hedge-Fonds K1 von der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Verdachtes auf Untreue und Betrug festgenommen. Es besteht der dringende Verdacht dass Kiener das Volumen und die Gewinne seiner Fonds fingiert hat.

Produkte des K1 Fund

Betroffen sind insbesondere Anleger folgender Produkte:

  • K1 Global Ltd. Genussrechte Klasse A
  • K1 Global Ltd. Vienna Life Fonds Police
  • K1 Invest Ltd. Genussrechte Klasse A
  • K1 Invest Ltd. Vienna Fonds Police

Helmut Kiener soll die Gelder der Anleger abredewidrig für sich selbst verwendet haben. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll durch die Geschäfte von Kiener mit dem K1 Fund Allocation System bei institutionellen Großinvestoren und bei privaten Anlegern ein Schaden von vielen Millionen Euro eingetreten sein. Die Deutsche Presse-Agentur dpa geht von einem Schaden um 200 Mio. EURO aus der US-Wirtschaftsdienst Bloomberg nannte eine Schadenshöhe von 270 Mio. EUR. Auch internationale Großbanken wie die BNP Paribas Soc. Générale J.P. Morgan und Barclays sind betroffen.

Kiener vermarktete das K1 Fund Allocation System und beriet die holländischen Hedgefonds K1 Global Limited und den K1 Invest Limited. Die Struktur der verschiedenen Unternehmen die ihren Sitz auf den Cayman Islands in der Schweiz und in dem US-Bundesstaat Delaware haben ist bewusst intransparent und verschachtelt gestaltet worden.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

Den Inhabern der K1 Zertifikate und Genussscheine droht nun der Verlust ihres Anlagekapitals. Allerdings stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche insbesondere gegen ihre Vermittler und gegen die K1 Fondsgruppe zu. Dabei richten sich die Schadenersatzansprüche der Anleger darauf dass der Anleger so gestellt wird als hätte er das Zertifikat oder den Genussschein nicht gezeichnet. Dies heißt dass der Anleger das Anlageprodukt zurück gibt und im Gegenzug das von ihm gezahlte Geld zurück erhält. Die Haftung der K1 Fondsgruppe besteht da die Anleger durch diese über die Verwendung ihrer Gelder und die Performance getäuscht wurden. Die von den Vermittlern getätigten unrealistisch hohen Renditeversprechen (über 10 Jahre konstant 15 % im Jahr) sowie die hohen verdeckten Innenprovisionen der Vermittler berechtigen in der Regel zu Ansprüchen aus Beraterhaftung. Die geschädigten Anleger haben zudem  die Möglichkeit der außerordentlichen  Kündigung der Zertifikate und Genussscheine.

Geschädigte Anleger der K1 Fonds können sich über unser Kontaktformular an unsere Kanzlei wenden.

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