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Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG : Anleger sollen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 23. Februar 2010

Anleger des zwischenzeitlich insolventen Immobilienfonds Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG erhielten in den letzten Tagen unerfreuliche Post. Darin werden die Anleger seitens der Albermarle Treuhand GmbH  aufgefordert binnen 14 Tagen die in den Jahren 1998 – 2000 erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für den Fall des nicht fristgemäßen Zahlungseingangs der oftmals mehrere Tausend € betragenen Ausschüttungen wird den Anlegern die gerichtliche Geltendmachung der Forderung angedroht.

Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG: Rückforderung von Ausschüttungen

Im Zuge des 2007 über das Vermögen der Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG eröffneten Insolvenzverfahrens hatte die Albermarle Treuhand GmbH seinerzeit einen an sie abgetretenen Darlehensrückzahlungsanspruch in einer Größenordnung von € 4.000.000 –  zur Insolvenztabelle angemeldet. Nach zwischenzeitlich erfolgter Beendigung des Insolvenzverfahrens nimmt die Albermarle Treuhand GmbH nunmehr die Kommanditisten der Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG in Regress.

Begründet wird die Forderung damit dass die Anleger der Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG  über die Jahre Gewinnentnahmen in Form von Ausschüttungen erhalten haben obwohl ihr Kapitalanteil durch die Verluste der Gesellschaft unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert war. In diesem Fall gilt die Einlage als nicht geleistet und lebt die Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen wieder auf.
Wie unlängst an gleicher Stelle berichtet sind betroffene Anleger der ihnen gegenüber geltend gemachten Rückzahlungsaufforderung nicht schutzlos gestellt. Vielmehr besteht nicht zuletzt aufgrund zweier unlängst ergangenen anlegerfreundlichen Entscheidungen des OLG Karlsruhe sowie des OLG München die Chance sich mit Aussicht auf Erfolg gegenüber der erhobenen Forderung zur Wehr zu setzen.

Was Anleger jetzt tun können

Betroffenen Anlegern des Immobilienfonds Klinik am Kurpark Verwaltungs GmbH & Co. REHA Sonnenbichl KG  wird geraten sich – nicht zuletzt aufgrund des vorliegend sehr eng bemessenen Zahlungsziels von gerade einmal 2 Wochen –  umgehend nach Eingang der Zahlungsaufforderung mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und die vorliegend in Betracht kommenden Abwehransprüche überprüfen zu lassen.

Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden Optionen informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann