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Master Star Fund

Veröffentlicht am 04. August 2006

Das Landgericht Potsdam und das Landgericht Berlin haben Anlegern des MSF Master Star Fund Schadensersatz in Höhe seines eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen.
Die Anleger können das eingezahlte Eigenkapital gegen Abtretung der Rechte aus der Fondsbeteiligung verlangen.

Insolvenz MSF Master Star Fund

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer des letzten Jahres für Aufmerksamkeit da auch bekannte Politiker für die spekulative Kapitalanlage geworben hatten (wir berichteten bereits am 16.12.2005). Der Deutsche Vermögensfonds konnte eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von Euro 42 Mio. an die Anleger nicht nachkommen. Zudem hat die BaFin mit Verfügung vom 15.06.2005 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Die Werbung mit Vertrauen und Sicherheit hatte Erfolg und ca. 7000 Anleger haben Anteile gezeichnet bis die BaFin den Fonds geschlossen hat. Fachzeitschriften haben schon vor längerer Zeit vor dem Beteiligungsangebot gewarnt.

Durch das Insolvenzverfahren sind nun viele Unregelmäßigkeiten zutage gefördert worden und es hat sich gezeigt dass hier von den Initiatoren ein Modell ins Leben gerufen wurde das niemals wirtschaftlichen Erfolg für die Kapitalanleger sondern nur für die Initiatoren mit sich bringen konnte. Der Vertrieb setzt seine Machenschaften fort. Durch den Vertrieb wird vielen Anlegern trotz der Insolvenz noch versichert, dass die Gelder nicht verloren seien und Prozesse gegen Fondsverantwortliche nur geringe Erfolgsaussichten hätten.

Das Geschäftsmodell kann als äußerst fragwürdig bezeichnet werden. Die Anleger wurden vom Strukturvertrieb geworben um einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Dabei hat der neue Vertrieb vorwiegend Vermittler des Fondsvertriebs angeworben.

Schadensersatz wegen Prospekthaftung

Die Beklagten haften den Klägern nach den Grundsätzen der Prospekthaftung. Nach diesen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen haften den Gesellschaftern einer Anlagen-KG die Personen wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben auf Schadensersatz die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind. Das Landgericht Potsdam u.a. hat nunmehr festgestellt dass der Prospekt zum MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG fehlerhaft ist. (LG Potsdam vom 16.06.2006 AZ: 10 O 594 / 05).