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Master Star Fund: Schadensersatz für Anleger

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 04. August 2006

Waage-Justitia

Die Landgerichte Potsdam und Berlin haben Anlegern des MSF Master Star Fonds Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen. Die Anleger können das eingezahlte Eigenkapital gegen Abtretung der Rechte aus der Fondsbeteiligung verlangen.

Insolvenz MSF Master Star Fund

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft hatte im Sommer letzten Jahres für Aufsehen gesorgt, da auch namhafte Politiker für die spekulative Kapitalanlage geworben hatten (wir berichteten bereits am 16.12.2005). Der Deutsche Vermögensfonds konnte einer Rückzahlungsverpflichtung an die Anleger in Höhe von 42 Millionen Euro nicht nachkommen. Darüber hinaus hat die BaFin mit Verfügung vom 15.06.2005 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Die Werbung mit Vertrauen und Sicherheit hatte Erfolg und ca. 7.000 Anleger zeichneten Anteile, bis die BaFin den Fonds schloss. In Fachzeitschriften wurde schon vor längerer Zeit vor dem Beteiligungsangebot gewarnt.

Durch das Insolvenzverfahren sind nun viele Unregelmäßigkeiten ans Licht gekommen und es hat sich gezeigt, dass hier von den Initiatoren ein Modell geschaffen wurde, das nie einen wirtschaftlichen Erfolg für die Anleger, sondern nur für die Initiatoren bringen konnte. Der Vertrieb macht weiter. Vielen Anlegern wird vom Vertrieb trotz Insolvenz noch immer versichert, dass die Gelder nicht verloren seien und Klagen gegen die Fondsverantwortlichen nur geringe Erfolgsaussichten hätten.

Das Geschäftsmodell ist als äußerst fragwürdig zu bezeichnen. Anleger wurden vom Strukturvertrieb geworben, um einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Der neue Vertrieb warb überwiegend Vermittler des Fondsvertriebs an.

Schadensersatz wegen Prospekthaftung

Die Beklagten haften den Klägern nach den Grundsätzen der Prospekthaftung. Nach diesen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen haften die Personen, die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind, den Gesellschaftern einer Anlage-KG auf Schadensersatz wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben. Das Landgericht Potsdam hat nunmehr u.a. festgestellt, dass der Prospekt der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG fehlerhaft ist. (LG Potsdam vom 16.06.2006, AZ: 10 O 594 / 05).