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Medico Fonds Nr. 34: Ermittlung eines negativen Auseinandersetzungsguthabens

Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. Januar 2010

Taschenrechner-Stift

Analog zum Medico Fonds Nr. 31 hat die Gebau Fonds GmbH als Geschäftsbesorgerin auch die ausgeschiedenen Kommanditisten der Medico Fonds Nr. 34 Objekte Berlin- Leinefelde KG mit Schreiben vom 22.12.2009 angeschrieben. Unter Beifügung der Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag 31.12.2008 teilte sie den ausgeschiedenen Kommanditisten mit, dass die Auseinandersetzungsbilanz mit einem negativen Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von -27 % abschließt. Die betroffenen Anleger haben ihre Kommanditbeteiligung fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt.

Medico Fonds 34: Kein Zahlungsaufforderung für ausgeschiedene Kommanditisten

Anders als beim Medico Fonds Nr. 31 werden die ausscheidenden Kommanditisten jedoch nicht zur Zahlung des auf ihren Anteil entfallenden Betrages aufgefordert. Den ausgeschiedenen Kommanditisten wird lediglich mitgeteilt, dass sich für sie kein Auseinandersetzungsguthaben ergibt. Ob die Geschäftsführung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal mit einer Zahlungsaufforderung hinsichtlich des negativen Auseinandersetzungsguthabens an die ausgeschiedenen Kommanditisten herantritt, ist nicht auszuschließen und bleibt letztlich abzuwarten.

In diesem Fall bedarf die Frage, ob die dann erhobenen Nachschussforderungen aufgrund des ermittelten negativen Auseinandersetzungsbetrages seitens der Fondsgeschäftsführung berechtigt sind und die ausgeschiedenen Kommanditisten einer Zahlungsverpflichtung unterliegen, einer umfassenden und eingehenden rechtlichen Prüfung.

Kontaktaufnahme für weitere Unterstützung

Betroffenen Anlegern ist daher dringend zu raten, sich in dieser Rechtsangelegenheit hinsichtlich einer bestehenden Zahlungsverpflichtung von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen und erst nach Prüfung der Rechtslage eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Sollten Sie betroffen sein und anwaltliche Unterstützung in dieser Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann