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Medico Immobilien Fonds Nr. 31: Wichtige Informationen über die aktuelle Situation

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 24. März 2010

Am Samstag, den 20.03.2010 fand eine Informationsveranstaltung für die Gesellschafter der geschlossenen Immobilienfonds Medico Fonds statt. Unsere Kanzlei informierte umfassend über die aktuelle Situation der Medico Fonds und klärte die Gesellschafter über mögliche Ansprüche gegen die Projektbeteiligten auf.

Medico Immobilien Fonds Nr. 31: Informationen zum Gesellschaftertreffen

Bei diesem Medico-Gesellschaftertreffen wurde erneut deutlich, dass fast alle Medico-Fonds in einer wirtschaftlichen Schieflage sind und die ursprünglich versprochenen wirtschaftlichen Gewinne in keiner Weise eingetreten sind.

Insbesondere in den Medico Fonds Nr. 31, 33 und 34 ist durch die Offenlegung der „negativen Auseinandersetzungsguthaben“ deutlich geworden, dass das Konzept endgültig gescheitert ist. So fordert z.B. die Geschäftsführung des Medico Fonds Nr. 31 derzeit von den gekündigten Gesellschaftern eine Nachzahlung in Höhe von EUR 5.250,97. Bereits diese Nachzahlungsforderung zeigt, dass im Medico Fonds Nr. 31 für die Gesellschafter keine große Hoffnung mehr besteht, jemals wieder Geld für ihre Beteiligung zu erhalten.

Weitere Hiobsbotschaften erhielten die Gesellschafter auf der Gesellschafterversammlung am 20. November 2010. Einige der anwesenden Gesellschafter berichteten, dass die Geschäftsführung von einer baldigen Insolvenz des Medico Fonds Nr. 31 ausgeht. Sollte der Insolvenzfall eintreten, müssten die Gesellschafter laut Aussage der Gebau 30 % ihrer Einlage nachzahlen. Diese 30 % entsprechen den bisherigen Ausschüttungen von 30 % auf die Hafteinlage. Diese Ausschüttungen würde der Insolvenzverwalter im Insolvenzfall ohnehin zurückfordern, so die Gebau. Die drohende Insolvenz könne nun durch eine freiwillige Zahlung der Gesellschafter in Höhe von 30 % der jeweiligen Einlage abgewendet werden. Die den Fonds finanzierende IKB-Bank würde in diesem Fall auf ihre Darlehensforderung in Höhe von EUR 10 Mio. verzichten. Diese Information kam für die Gesellschafter sehr überraschend, da in der Einladung zur Gesellschafterversammlung kein Tagesordnungspunkt „drohende Insolvenz“ bzw. „Nachzahlung“ enthalten war. Aufgrund der fehlenden Information im Vorfeld der Medico-Gesellschafterversammlung waren nur sehr wenige Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung vertreten. Beschlüsse wurden auf der Versammlung nicht gefasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gesellschafter den o.g. Vorschlag in Kürze schriftlich von der Geschäftsführung erhalten werden.

Warum sollte man hier vorsichtig sein?  Wie verhalte ich mich richtig?

Derzeit wird versucht, die Gesellschafter von Medico davon zu überzeugen, dass der Fonds durch eine weitere Zahlung saniert werden kann. Interessant ist jedoch, dass weder Herr Linder (Komplementär) noch die Gebau oder die Apo-Bank bereit sind, sich an den Zahlungen zu beteiligen. Betroffene Medico-Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie hier noch Geld investieren wollen. Ob die Medico-Gesellschafter überhaupt zur Rückzahlung der Ausschüttungen verpflichtet sind, ist äußerst zweifelhaft, da hier Mietgarantieleistungen geflossen sind.

Betroffene Medico-Gesellschafter sollten sich auch im Hinblick auf die drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahresende bald überlegen, ob und wie sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular an uns wenden. Wir können Ihnen dann anhand Ihres individuellen Falles näher erläutern, welche Ansprüche bestehen und welche Vorgehensweise für Sie empfehlenswert ist.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann