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Minderung des Reisepreises wegen Nichteinhaltung von Corona-Maßnahmen

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 08. Februar 2023

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Wegen Nicht-Einhaltung von Corona-Maßnahmen während einer Pauschalreise hat das Amtsgericht Hannover den Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH zur teilweisen Rückerstattung des Reisepreises verurteilt (Urteil vom 01.02.2023, Az. 565 C 6985/22, noch nicht rechtskräftig).

Unser Mandant hatte bei der TUI eine Pauschalreise für sich und seine Familie in der Türkei im Zeitraum 24.06.2021 bis 03.07.2021 gebucht. Der Reiseveranstalter garantierte umfassende Hygienemaßnahmen und war im Angebot mit einem effektiven 10-Punkte Plan. Die Hygienemaßnahmen im gebuchten Hotel wurden vor Ort jedoch weder umgesetzt, noch ausreichend kontrolliert. Bereits während der Reise wies der Kläger mehrfach auf die Missstände hin. Der Veranstalter reagierte auf die Hinweise nur mit der Mitteilung, die „Unannehmlichkeiten“ seien an das Qualitätsmanagement weitergegeben worden.

Das Amtsgericht Hannover bestätigte den Anspruch des Klägers auf teilweise Rückerstattung der Reisekosten in Höhe eines Tagesreisepreises.

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