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OLG Koblenz verurteilt Mercedes im Abgasskandal

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 06. März 2024

Mercedes-Kühler

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall im Mercedes-Abgasskandal teilweise zugunsten unserer Mandantschaft entschieden und die Mercedes-Benz Group AG zur Zahlung eines sog. Differenzschadens in Höhe von 5 % des Kaufpreises verurteilt (Urteil vom 27.02.2024, Az. 15 U 1383/21).

OLG Koblenz verurteilt Mercedes: Darum ging es

In dem Fall ging es um einen Mercedes-Benz C 220d BlueTEC, den unser Mandant im September 2016 als Gebrauchtfahrzeug erworben hatte. Das Fahrzeug ist mit einem Motor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet. Im Rahmen einer sogenannten freiwilligen Serviceaktion ließ unser Mandant drei Jahre nach dem Kauf ein Softwareupdate zur Verbesserung des Emissionskonzepts aufspielen. Im Dezember 2023 erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegenüber der Mercedes-Benz Group einen Bescheid, in dem es bestimmte Steuerungen der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtungen beanstandete. Dieser Bescheid betrifft auch das Fahrzeug unseres Mandanten.

Die Mercedes-Benz Group AG verteidigte sich in dem Verfahren mit dem Argument, dass die beanstandeten Einrichtungen zum Schutz des Motors erforderlich seien und die Einhaltung der Euro-6-Norm jederzeit gewährleistet sei. Das Landgericht Koblenz wies die Klage in erster Instanz ab, die Berufung vor dem OLG Koblenz hatte Erfolg. Das OLG Koblenz stellte fest, dass es sich bei der Verwendung des Thermofensters und weiterer Steuerungsmechanismen tatsächlich um eine nach EU-Recht unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Es stellte weiter fest, dass solche Einrichtungen die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter Bedingungen verringern, die im realen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind. Außerdem konnte die Beklagte nicht nachweisen, dass diese Einrichtungen zum Schutz des Motors vor Schäden oder aus anderen zulässigen Gründen unbedingt erforderlich waren. Das Gericht sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.700,- Euro nebst Zinsen zu, wobei er das Fahrzeug behalten durfte.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Grundsätzlich sind Diesel-Pkw nahezu aller Hersteller und Marken vom Dieselskandal betroffen, da in fast allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist. Betroffene mit einem Thermofenster können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist jedoch keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Mercedes-Dieselskandal.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Fahrzeug ganz oder teilweise über ein Darlehen finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ein Vorgehen erfolgversprechend ist.

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