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OLG Urteil zum EA 288 bestätigt Ansprüche Geschädigter im VW Dieselskandal
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 28. März 2022
Ein weiteres Oberlandesgericht hat im VW Dieselskandal um dem Motor EA 288 einem geschädigten Autofahrer eines Skoda Superb Schadensersatz zugesprochen. Das OLG Köln stellte in einer aktuellen Entscheidung fest, dass die Motorsteuerung eine illegale Abschalteinrichtung enthält (Urteil vom 10.03.2022, Az. 24 U 112/21). Mit dem Urteil sind die Chancen der Betroffenen auf Schadensersatz im Abgasskandal um den Motor EA 288 erneut gestiegen.
OLG Urteil zum EA 288: Sachverhalt und Entscheidung
Im Fall vor dem OLG Köln ging es um einen Skoda Superb 2.0 TDI der Norm Euro 6 mit SCR-Katalysator (AdBlue-Technologie), den der Kläger im April 2015 gekauft hatte. Das OLG Köln hat die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist das Fahrzeug mit einer unzulässigen und prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung ausgestattet. Diese führt dazu, dass die Abgaswerte im realen Straßenbetrieb tatsächlich höher sind als auf dem Prüfstand.
Zur Verteidigung führte VW an, dass die Grenzwerte im realen Straßenbetrieb eingehalten werden und es auf die Abschalteinrichtung daher gar nicht ankomme. Zur konkreten Funktionsweise der Abschalteinrichtung äußerte sich VW im Verfahren nicht. Ein bloßes Schwiegen genügt jedoch nach Ansicht des zuständigen Senats nicht: „Aufgrund der Prüfstandsbezogenheit der Abschalteinrichtung, die bereits die Verwerflichkeit des Handelns der Beklagten indiziert, wäre es aber Aufgabe der Beklagten gewesen, rechtfertigende Gründe für den Einsatz der Software vorzutragen. Zu den Gründen, die die Beklagte bei Fahrzeugen mit EA 288-Motor und SCR-Katalysator zu der Installation der geänderten. AGR-Strategie auf dem Prüfstand veranlasst haben, schweigt diese jedoch beharrlich. Die Beklagte hat sich auch auf Nachfrage des Senats zu den Gründen des Einsatzes einer – wie sie vorträgt — nicht grenzwertkausalen Abgasstrategie nicht erklärt.“
Das OLG Köln erklärte zudem, dass es hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte auf diese nicht ankomme, denn die einschlägige Verordnung verbietet den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen. Zudem würde die Zulässigkeit der Praxis von Abgastests den Boden entziehen: „Die hiervon abweichende Auffassung der Beklagten, die darauf hinausläuft, dass Manipulationen der Messungen auf dem Prüfstand beliebig erlaubt sein sollen, solange die Grenzwerte bei Deaktivierung der entsprechenden Software eingehalten würden, führt den Sinn und Zweck des Testverfahrens, verlässliche Ergebnisse in Bezug auf die Einhaltung der Grenzwerte zu liefern, ad absurdum, (…) Die Messungen in den Prüfzyklen müssen den Behörden ein realistisches Bild von den Abgaswerten vermitteln. Die Verwendung der Abschalteinrichtung führt daher dazu, dass das Auto beim Kauf nicht zulassungsfähig war und der Kunde daher einen Schaden erlitten hat.“
Bisherige verbraucherfreundliche EA288 Urteile
Bereits im Oktober 2018 (Az. 1 O 231/18) hat das Landgericht Duisburg in einem Fall des EA 288 einem Verbraucher Schadensersatz zugesprochen. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6). In der Folgezeit urteilten immer mehr Landgerichte zugunsten der geschädigten VW-Fahrer*innen. Aber auch Oberlandesgerichte haben zwischenzeitlich bestätigt, dass die Volkswagen AG Fahrzeuge mit EA288-Motor illegal manipulierte. Unsere Kanzlei hat das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 erstritten. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übergabe des Golf VII 2.0 TDI mit dem VW-Motor EA288 verurteilt (Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20). Mit Beschluss vom 16.09.2021 (Aktenzeichen I-20 U 14/21) hat auch das OLG Düsseldorf die Entscheidung des LG Duisburg bestätigt, das VW in einem Fall zum Motor EA 288 Euro 6 zum Schadensersatz verurteilte. Auch die Oberlandesgerichte Oldenburg und Nürnberg bekräftigen den Anspruch Geschädigter im EA 288 Abgasskandal auf Schadensersatz.
EA288 Rückrufe und freiwillige Service-Aktion
Der erste Rückruf für Fahrzeige mit EA 288 Motor veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) am 17.04.2019. Mit der Begründung „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“ rief das KBA allein in Deutschland über 85.000 Fahrzeuge VW T6 Euro 6 der Baujahre 2014 bis 2017 zurück. Über ein Software-Update sollte die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden. Ein solches Software-Update wurde Kund*innen aber auch im Rahmen einer freiwilligen Service-Aktion angeboten.
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist es jedoch unerheblich, ob Betroffene ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes erhalten haben. Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Gerichtsverfahren zeigen, dass in nahezu allen Modellen mit Diesel-Motor Manipulationen vorgenommen haben. Ein Schreiben des Herstellers oder des Kraftfahrtbundesamtes erleichtert lediglich die Beweisführung. VW-Fahrer können auch auf der Website des Herstellers anhand Ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer das Ergebnis erhalten, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist.
EA 288 Abgasskandal: Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei & umfassend
Die Anzahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen zu Fahrzeugen des Motortyps EA 288 nimmt stetig zu. Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Diesel- oder Abgasskandal durchzusetzen. Über unseren Online-Fragebogen haben Geschädigte die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und eine kostenfreie Prüfung ihrer Ansprüche anzufordern.
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