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P & R – aktuelle Informationen aus der Pressemitteilung der vorläufigen Insolvenzverwalter vom 25. Juni 2018

Veröffentlicht von Christopher Kress am 28. Juni 2018

Wie geht es für die geschädigten Anleger weiter? Die vorläufigen Insolvenzverwalter der fünf insolventen deutschen P& R Firmen haben am 25. Juli 2018 den weiteren Fahrplan im Insolvenzverfahren bekannt gegeben. Wir haben die wichtigsten Informationen aus der ausführlichen Pressemitteilung für Sie zusammengefasst.

Erste Vermögenswerte für die Insolvenzmasse gesichert

Die Familie Roth hat ihre Anteile an der Schweizer P & R – Gesellschaft an die insolventen deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften verpfändet. Über die Schweizer Gesellschaft läuft das gesamte operative Geschäft. Die P & R Schweiz ist auch zu einem Drittel an der Leasinggesellschaft „Blue Sky“ beteiligt. Die Mieteinnahmen für die vorhandenen Container werden in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Auf Initiative des Insolvenzverwalters ist an Stelle von P & R Gründer Heinz Roth ein neuer „Director“ bestellt worden. Alle Einnahmen der Schweizer P & R Gesellschaft sollen in den deutschen  Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden.

Die vorläufigen  Insolvenzverwalter machen mit diesen Aussage deutlich, dass ihrer Meinung nach alle erzielten Mieten in die Insolvenzmasse fallen.  Die Insolvenzverwalter behaupten, dass die Mieten den  insolventen P & R-Gesellschaften und nicht den Investoren zustehen. Die bis Ende des Jahres 2016 abgeschlossenen  Kauf- und Verwaltungsverträge sehen jedoch vor,  dass  sämtlich Rechte und Pflichten aus den Miet- und Agenturverhältnissen mit der Eigentumsübertragung auf die  Investoren  übergehen und P & R die Mieten für die Investoren einzieht. Die nach dem 1. Januar 2017 abgeschlossenen  Kauf- und Mietverträge enthalten für die Investoren Sicherungsabtretungen über die Erlöse aus dem Untermietverhältnis. Für den Fall, dass P & R der Verpflichtung zur Zahlung der Miete nicht nachkommt, ist der Investor berechtigt, die abgetretenen Ansprüche beim Untermieter geltend zu machen. Die von der Schweizer P & R Gesellschaft vereinnahmten Mieten stehen somit nicht den insolventen P & R Gesellschaften zu, sondern den Investoren zu.

Wem gehören die vorhandenen P & R – Container?

Die vorläufigen Insolvenzverwalter bestätigen, dass lediglich 618.000 Container statt der verkauften 1,6 Mio. Container vorhanden sind und diese „Fehlentwicklungen“ schon vor über 10 Jahren begonnen haben. Die Insolvenzverwalter stellen nun auch ihre Rechtsansicht zum Eigentumserwerb der Container klar: ohne Zertifikat fehle es an der Zuordnung eines konkreten Containers. Auch in den Erwerbsfällen mit Zertifikat wird kein Eigentum anerkannt, da eine Übereignung auch hier „aus einer Vielzahl von Gründen“ fraglich sei.  Eine „eigenständige Verwertung durch die Anleger“ sei „ohnehin wirtschaftlich sinnlos“. Die Insolvenzverwalter unterstellen zugleich, dass die Anleger „mit der Verwertung der Container im Insolvenzverfahren einverstanden sind“.

Die vorläufigen  Insolvenzverwalter stehen auf dem Standpunkt, dass alle vorhandenen Container – ganz gleich ob die betroffenen Investoren über Zertifikate verfügen oder nicht – im Eigentum der insolventen P & R – Firmen stehen und somit in die Insolvenzmasse fallen.  Diese Rechtsansicht wird weder begründet, noch wird eine genaue rechtliche Prüfung in Aussicht gestellt. Das gibt zumindest für die Insolvenzverwalter Sinn, da die Vergütung steigt, wenn alle vorhandenen Container nebst Mieten in die Insolvenzmasse fallen. Wenn  nun betroffen Investoren ihr Eigentum an den Container geltend machen und diese „Enteignung“ nicht einfach hinnehmen wollen,  bedeutet dies keineswegs, dass diese eine eigenständige Verwertung anstreben. Es geht vielmehr darum, dass den  Investoren die Entscheidungen über die Art und Weise der einheitlichen  Verwertung zusteht.

Insolvenzverfahren sollen im Juli 2018 eröffnet werden

Die Insolvenzverfahren werden voraussichtlich noch Ende Juli 2018 eröffnet. Die Investoren erhalten dann Formulare zur Forderungsanmeldung. Weiter erhalten die Anleger die Mitteilung „welche Schadensersatzforderungen sich aus  den Systemen der insolventen Gesellschafen ergeben, um eine Anmeldung zu erleichtern“. Die Insolvenzverwalter weisen die Investoren noch darauf hin, das  es keinen Sinn mache, wenn die Anleger hier „selbst aktiv werden“. Es sei „Aufgabe der Insolvenzverwalter, die Ansprüche der Gesellschaften durchzusetzen.“

Aus diesen Hinweisen  wird deutlich, dass die Investoren hier davon abgehalten werden sollen, selbst aktiv zu werden. Die Anleger sollen abwarten und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens lediglich die Ansprüche zur Masse anmelden, die von den Insolvenzverwaltern mitgeteilt werden. Die Insolvenzverwalter können aber nur die Ansprüche der P & R Gesellschaften durchsetzen und die Anleger können im Insolvenzverfahren auch lediglich Ansprüche anmelden, die gegen die insolventen P & R Gesellschaften bestehen. Andere Schadenersatzansprüche der betroffenen Anleger  und Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens blieben dabei auf der Strecke.

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Anlegern der insolventen Gesellschaften von P&R Container Direktinvestments helfen wir, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie das folgende Formular für die kostenlose Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche und innerhalb der Anlegergemeinschaft.

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