0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Positives Urteil Continentale Krankenversicherung: Beiträge werden erstattet

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 17. März 2023

Justitia-gezeichnet

Unsere Kanzlei hat vor dem Landgericht Frankenthal erneut ein weiteres positives Urteil gegen unrechtmäßig ergangene Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung erstritten (Urteil vom 16.03.2023, Az. 3 O 354/21, noch nicht rechtkräftig). Die Continentale Krankenversicherung AG muss nicht nur die unrechtmäßigen Beiträge zurückerstatten, sondern ist auch zum Ersatz der Nutzungen verpflichtet, die sie aus den unrechtmäßigen Beitragserhöhungen gezogen hat.

Urteil Continentale Krankenversicherung wegen unwirksamer Beitragsanpassungen

Die Beitragserhöhung war aus formellen Gründen unwirksam, da das Beitragserhöhungsbegründungsschreiben nicht den gesetzlichen Voraussetzungen § 203 VVG entsprach. Das Landgericht Frankenthal begründet dies mit dem durch den Bundesgerichtshof (BGH) eindeutig festgelegten Voraussetzungen, welche sich aus dem Gesetz ergeben. Eine bloße floskelhafte Gründung reicht nicht aus. Das Begründungsschreiben muss konkret mitteilen, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert, welche eine Beitragserhöhung auslösen kann, überschritten wurde. Der Schwellenwert für ein Abweichen der Versicherungsleistungen liegt kraft Gesetzes bei 10 % und für die Sterbewahrscheinlichkeiten bei 5 %.

Oftmals findet sich in den Beitragsschreiben der bloße Hinweis auf einen allgemeinen Anstieg der medizinischen Kosten, was laut BGH unwirksam ist: BGH, Urteil vom 21.Juli 2021, Az. IV ZR 191/20 und BGH, Urteil vom 23. Juni 2021, AZ. IV ZR 250/20.

Urteil im Volltext lesen

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
  • Kostenlose Berechnung der möglichen Rückzahlung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben weitere Fragen zum Urteil gegen die Continentale Krankenversicherung AG? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Kontaktformular