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P&R News 2021: Aktuelle Urteile, Pilotklagen des Insolvenzverwalters und drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 26. Juli 2021

Container

Auch im dritten Jahr nach der Insolvenzeröffnung sorgen Meldungen zu P&R Container Direktinvestment nach wie vor für Schlagzeilen. Dabei sind viele der P&R News 2021 anlegerfreundliche Meldungen. Viele ehemalige P&R-Anleger haben die ersten Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter erhalten. Das Oberlandesgericht München hat mögliche Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters bei P&R zurückgewiesen. Und immer mehr Anleger, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, erhalten Rückenwind durch die Entscheidungen der Gerichte. Solche Ansprüche sind derzeit noch nicht verjährt – jedoch droht die Verjährung zum 31.12.2021.

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Erste Abschlagszahlungen: Über 50.000 ehemalige P&R-Anleger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, haben eine erste Abschlagzahlung erhalten. Das Gesamtvolumen beträgt etwa 200 Millionen Euro. Der Insolvenzverwalter hat eine weitere Abschlagsverteilung angekündigt, die voraussichtlich bis Mitte 2022 geleistet werden soll. Jedoch erhalten Anleger im Insolvenzverfahren nicht ihr gesamtes investiertes Kapital zurück, sondern einen Teilbetrag.

Pilotklagen des Insolvenzverwalters zu Rückforderungen

Der P&R-Insolvenzverwalter lässt derzeit die Rechtsfrage, ob vor Insolvenzeröffnung an P&R-Anleger erfolgte Auszahlungen von ihm zurückgefordert werden können, in mehreren „Pilotverfahren“ an unterschiedlichen Gerichten klären. Nun hat als erstes Oberlandesgericht das OLG München entschieden, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter des OLG München haben eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen, der Insolvenzverwalter will dagegen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Um Klarheit zu den Anfechtungsansprüchen zu bekommen, hatte Insolvenzverwalter Jaffé früh angekündigt, Musterprozesse oder Pilotverfahren bis zum BGH führen zu wollen, und so eine endgültige Entscheidung zu erhalten.

Zur vor hatte die Mehrheit der Langerichte die Pilotklagen des Insolvenzverwalters abgewiesen (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2020, Az. 20 O 42/20; LG Bochum, Urteil vom 04.09.2020, Az. 2 O 74/20 und LG München I, Az. 6 O 1575/20). In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 08.10.2020, Az. 27 O 34/20) differenziert das Gericht zwischen der Garantieverzinsung und der Zahlungen des Rückkaufpreises. Die Rückzahlung des Rückkaufpreises sprach das Gericht dem Insolvenzverwalter zu, nicht jedoch die Mieten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

P&R News 2021: Erste obergerichtliche Entscheidungen zugunsten Betroffener und neues Urteil gegen Münchner Bank

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 15.04.2021 (Az. 24 U 87/20) eine Entscheidung zugunsten einer geschädigten P&R-Anlegerin des Landgerichtes Köln bestätigt. Die Beklagte, die Finanzring Gesellschaft für Vermögensberatung mbH & Co. KG, habe ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung verletzt, in dem der Berater die Anlegerin nicht darauf hingewiesen hat, dass sie keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme der Container gegen Zahlung des Rückkaufswerts hat. Im Ergebnis ist die Anlegerin so zu stellen, als ob sie die Anlage nie getätigt hätte. Der Schadensersatzbetrag ist die Differenz aus Ein- und Auszahlungen. Besonders positiv ist zudem, dass der Anlageberater die Klägerin auch von allen Verbindlichkeiten freistellen muss, die aus den Kaufverträgen mit P&R resultieren. Dies ist entscheidend für den Fall, dass die Klägerin vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der bereits von P&R erhaltenen Zahlungen in Anspruch genommen wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Anlageberater auch diesen Schaden ersetzen.

Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem Hinweisbeschluss vom 20.07.2021 zu einem Fall eines von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten verbraucherfreundlich geäußert. Bereits mit Urteil vom 30.06.2020 hatte die Vorinstanz, das Landgericht Kleve, die Volksbank Emmerich-Rees zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der P & R Containeranlagen verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Volksbank Emmerich-Rees im Hinweisbeschluss geraten, ihre Berufung zurückzunehmen, da diese keine Aussicht auf Erfolg habe.

LG München: Vermittler müssen auf Bestätigungsvermerke mit Einschränkungen hinweisen

Das Landgericht München hat die Münchner Bank eG zu Schadenersatz in Höhe von ca. 55.000,- EUR verurteilt, weil sie ihren Aufklärungspflichten bei der Vermittlung eines P&R-Containerinvestments nicht nachgekommen ist (Urteil vom 18.05.2021, Az. 28 O 12467/20). Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass Vermittler von P&R Container Direktinvestment über die Tatsache, dass der mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragte Wirtschaftsprüfer seine Bestätigungsvermerke mit Einschränkungen versah, hätten aufklären müssen. Ebenfalls bejaht haben eine solche Falschberatung die folgenden Gerichte:

  • Vor dem Landgericht Kleve hat unsere Kanzlei hat ein Urteil für einen geschädigten P&R-Anleger erstritten. Das Gericht hat einen freien Anlageberater mit Urteil vom 16.03.2021 (Az. 4 O 198/20) zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der hochriskanten Anlage am P&R Container Investitionsprogramm verurteilt.
  • Zuvor hatte ebenfalls in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.06.2020 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve die Volksbank Emmerich-Rees zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der ihrem Kunden und späteren Kläger empfohlenen hochriskanten P & R Containeranlagen verurteilt.
  • Auch das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 04.06.2020 (Az. 3 O 88/19) zugunsten eines P&R-Anlegers entschieden.
  • Mit Urteil vom 22.12.2020 hat das Landgericht Kleve (4 O 326/19) entschieden, dass der geschädigte Anleger auch von Ansprüchen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Mitteinnahmen bzw. Einzahlung der vollen Einlage freigestellt wird.
  • Auch das Landgericht Stuttgart bestätigte unsere Auffassung mit Urteil vom 27.11.2019 (Az. 21 O 302/18), dass es sich um hochriskante Anlagen handelte, die Notwendigkeit der Aufklärung durch den Vermittler gegeben ist und hat Anlegern eine Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage zugesprochen.

Mehr lesen zu P&R Urteilen unserer Kanzlei gegen Vermittler:

Urteil des Landgerichts Kleve: Anlageberater haften für Schäden bei P&R Container

Weiteres positives Urteil im P&R Skandal: Berater muss Schadensersatz zahlen

Tipp: Berater und deren Haftpflichtversicherung als solvente Gegner

Die Vorteile für ein Vorgehen wegen Falschberatung liegen auf der Hand. Der wichtigste und größte Vorteil: Im Normalfall sind die Gegner solvent. Den Personen auf der Gegenseite ist natürlich daran gelegen, die Angelegenheit nicht zu groß werden zu lassen. Meistens haben die Berater nicht nur einen Kunden beraten und die Gefahr ist für sie erheblich, wenn die Falschberatung durch ein Urteil an die Öffentlichkeit kommt. Das ist oft der Grund für einen Vergleich – natürlich oftmals verbunden mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung. Es muss also nicht immer auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Es passiert nicht selten, dass die Berater, nachdem wir sie anschreiben, umgehend die Angelegenheit an Ihre Haftpflichtversicherung weiterleiten, so dass es daraufhin gilt, mit den Versicherungen über die Ansprüche zu verhandeln. Natürlich sind die Versicherungen zahlungsfähiger als die P & R Gesellschaften und sind häufig bereit, im Rahmen eines Vergleichs einen nicht unwesentlichen Teil der Schäden zu kompensieren. Beispielsweise konnte durch unsere Kanzlei ein gerichtlicher Vergleich für einen P&R Anleger in Höhe von über 150.000,00 € erwirkt werden.

Verjährungsfrist für Ansprüche aus Falschberatung gegen Vermittler läuft Ende 2021 ab

Ehemalige P&R-Anleger, die erwägen, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen, sollten wissen, dass die Verjährungsfrist Ende des Jahres 2021 ablaufen wird. Denn die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Da die Insolvenz im Jahr 2018 eröffnet wurde, können geschädigte Anleger ihre Ansprüche nur noch bis zum 31.12.2021 geltend machen, um die Verjährung zu hemmen. Betroffene Anleger sollten daher nicht mehr lange zögern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen und ggfs. geltend zu machen.

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Geschädigte P&R-Anleger, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, erhalten immer mehr Rückenwind durch die Entscheidungen der Gerichte. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, die ihre obliegenden Auskunftspflichten verletzt haben, sind daher aktuell noch mit guten Chancen durchsetzbar. Auch sind solche Ansprüche derzeit noch nicht verjährt. Beide Vorgehen – P&R Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich gegenseitig nicht aus und sind parallel durchzuführen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung.

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