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Privatbankhaus Reithinger GmbH & Co. KG: BaFin stellt Entschädigungsfall fest
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 18. September 2006
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt am 14.09.2006 den Entschädigungsfall fest. Da die Gefahr bestand, dass die Privatbank Reithinger (Singen/Wiesbaden/München) ihren Gläubigerverpflichtungen nicht würde nachkommen können, entzog die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Institut am 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften (wir berichteten bereits am 04.08.2006). Sechs Wochen nach dem Entzug der Erlaubnis hat die BaFin nunmehr den Entschädigungsfall festgestellt, § 5 EAEG.
Was bedeutet der Entschädigungsfall?
Nach § 5 EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) hat die Bundesanstalt den Entschädigungsfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen, nachdem ihr bekannt geworden ist, dass ein Institut nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen, festzustellen. Die Bundesanstalt hat den Entschädigungsfall auch dann festzustellen, wenn Maßnahmen nach § 46a KWG angeordnet worden sind und diese länger als sechs Wochen andauern. Damit könnten die 65.000 Kunden der geschlossenen Privatbank einen Teil ihrer Einlagen von der Entschädigungseinrichtung der Banken zurückfordern, § 6 EAEG.
Begrenzung des Entschädigungsanspruches
Der Entschädigungsanspruch ist jedoch der Höhe nach auf 90 % der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro begrenzt, § 4 EAEG, da das Kreditinstitut seit September 2002 nicht mehr dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehört. Gleichzeitig hat die BaFin beim AG Konstanz einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung gestellt, § 46 b KWG.
Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Masse der Bank. Da diese Kosten die Entschädigungsquote der Kunden verschlechtern, stellt sich sogleich die Frage, ob der Entzug der Erlaubnis durch die BaFin am 02.08.2006 rechtmäßig war. Hier könnten Schadensersatzklagen erfolgversprechend sein. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat zwischenzeitlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue sowie der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit angeblich erschlichenen Leistungen in mehreren tausend Fällen aufgenommen.