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Publity-Tochter PREOS vor Insolvenz: Anleihegläubigern droht Verlust

Veröffentlicht von Melanie Poch am 08. Juli 2024

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Im Rahmen eines Sanierungsverfahrens sollte unter anderem die Laufzeit der von der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG begebenen Wandelschuldverschreibung 2019/24 verlängert und ein Großteil der bis zum Laufzeitende fälligen Zinsen gestundet werden. In einer Ad-hoc-Mitteilung teilt PREOS mit, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Freigabe zur Umsetzung der Beschlüsse abgelehnt hat. Die Gesellschaft müsse nun bis zum 01.07.2024 einen Insolvenzantrag stellen.

Update 19.07.2024: Das Amtsgericht Leipzig hat einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgelehnt und am 18.07.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren für die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Bähr bestellt worden (Az. 405 IN 1216/24). Er war auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren der PREOS Projektgesellschaft GSP Centurion GmbH im März 2024 bestellt worden (Az. 405 IN 397/24).

Publity-Tochter PREOS vor Insolvenz: Das ist passiert

Die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (WKN A254NA, ISIN DE000A254NA6) wurde am 09.12.2019 emittiert und hat eine geplante Laufzeit bis zum 09.12.2024. Wandelanleihen sind Anleihen, die mit einem Wahlrecht (Option) ausgestattet sind. Die Option gibt dem Käufer das Recht, seine Anleihe zu einem festgelegten Preis in Aktien des emittierenden Unternehmens umzutauschen. Ende des Jahres 2023 teilte PREOS, eine Tochtergesellschaft der publity AG, den Anlegern mit, dass sie „nicht über genügend Liquidität“ verfüge, um die Zinsen der 2024 fälligen Anleihe zu zahlen. Die Rückzahlung der geliehenen 250 Millionen Euro sei „unsicher“. Im Rahmen eines Sanierungsverfahrens forderte PREOS die die Anleiheinhaber*innen Mitte Juli 2023 dazu auf, umfassenden Änderungen zuzustimmen. Diese waren unter anderem:

  • Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre,
  • Verringerung der geplanten Ausschüttungen von 7,5 % auf nur 2%,
  • Stundung der ausstehenden Zinsen bis zum Ende der Laufzeit,
  • Pflichtwandlung der Anleihe in Aktien.

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über das Restrukturierungskonzept für die Wandelanleihe von PREOS gibt es viel Kritik. Das Handelsblatt berichtet, dass große Anleihepakete, die ursprünglich bei Preos bzw. der Muttergesellschaft Publity lagen, kurz vor den Abstimmungen an Dritte übertragen wurden, die für die erforderliche Stimmenmehrheit sorgten. PREOS versuchte gerichtlich eine Freigabe zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung zu erhalten. Den Freigabeantrag lehnt das Oberlandesgericht Frankfurt jedoch ab. „PREOS ist vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen“, teilte das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mittteilung mit.

Nach der gescheiterten Restrukturierung schafft diese Meldung weitere Unsicherheit für die Anleger*innen, denn sie befürchten noch mehr mögliche finanzielle Verluste.

Was können betroffene Anleger*innen jetzt tun?

Betroffene haben die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in PREOS Anleihen einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen.

Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren: Bisher wurde das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Sollte dieses eröffnet werden, können betroffene Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder beauftragen. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung. Sollte auf der Gläubigerversammlung ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, gehen die Forderungen auf diesen über und er übernimmt die Forderungsanmeldung.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann