0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

publity Performance Fonds geraten in die Schlagzeilen

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 26. Mai 2020

Beratungssituation-nur-Hände

Über die Publity Finanzgruppe konnten Anleger über verschiedene publity Performance Fonds in den NPL–Markt und in Immobilien mit Wachstumspotenzial in deutschen Ballungszentren investieren:

  • Bei den NPL-Fonds Nr. 1-5 (Non-Performing Loans/nicht planmäßig zurückgezahlte Schuldenpapiere) handelt es sich um Spezialfonds, bei denen die Beteiligung an Portfolios gekündigter Kreditforderungen erfolgte. Das ursprüngliche Fondskonzept dieser Fondsreihe wird nicht mehr umgesetzt.
  • Bei den publity Performance Fonds Nr. 6-8 handelt es sich um Immobilienfonds. Gewinnchancen sollten sich für die Anleger daraus ergeben, dass Immobilien aus deutschen Großstädten in guter Lage und aus Bankenverwertungen erworben werden. Durch den günstigen Erwerb der Immobilien, die marktwertsteigernde Bewirtschaftung und die anschließenden gewinnbringenden Veräußerung der Immobilien sollten attraktive Ausschüttungen an die Anleger fließen. Beteiligen konnten sich die Anleger an dem publity Performance Fonds Nr. 6, dem publity Performance Fonds Nr. 7 und dem publity Performance Fonds Nr. 8 mit einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von 10.000,- EUR. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren werden ca. 150 % Ausschüttungen prognostiziert.

Aktuelle Entwicklung bei den publity Performance Fonds

Am 15.05.2020 berichtet das Brancheninformationsportal kapital markt intern (k-mi, 20/2020) über unerfreuliche Post an die Anleger der publity Performance Fonds Nr. 6 – 8.

Darin wird beispielhaft ein Schreiben zum publity Performance Fonds Nr. 6 zitiert. Publity teilt mit, dass es ein wirtschaftlich interessantes Angebot durch einen potenziellen Investor zum Kauf des Gesamtportfolios gab, dieser sei nunmehr aufgrund der aktuellen Situation abgesprungen. Damit konnte die prognostizierte Veräußerung der Vermögensgegenstände im 1. Quartal2020 nicht realisiert werden und ein Abschluss des Fonds im 2. Quartal 2020 gelte als unwahrscheinlich. Viele Investoren hätten aufgrund der Corona-Krise die Ankaufsprozesse zurückgestellt. Die Transaktionen würden wesentlich langsamer verlaufen als vor der Corona-Krise. Man sei zuversichtlich, das Portfolio zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen kurzfristig zu veräußern, womit das eingesetzte Kapital der Anleger zzgl. einer Rendite zurückgeführt werden könne. Die geplante Laufzeit des Fonds Nr. 6 ging bis Ende 2018 und die Rückflussprognose lag bei 148 %. Bislang haben die Anleger trotz 1,5 Jahre Verspätung lediglich 45 % bekommen. k-mi hatte bereits in seiner Ausgabe 46/19 und lange vor der Corona Krise die Vermögenslage dieses Fonds analysiert. Darin kam sie schon damals zu einer niedrigeren Ergebnisprognose. Der Vermögenszuwachs könne nach damaliger Einschätzung bei lediglich 10,6 % in 8 Jahren liegen. Außerdem ist für k-mi nicht nachvollziehbar, wie in einer Immobilienboom-Phase publity mit diesem Fonds eine solche Underperformance hinlegen konnte. Hinweise auf mögliche Gründe könnten Recherchen von k-mi zufolge merkwürdige Transaktionen mit Interessenkonflikten sein.

Die Situation bei dem publity Performance Fonds Nr. 7 ähnelt dem publity Performance Fonds Nr. 6. Der Fonds wurde 2014 aufgelegt und sollte 2019 enden. Bislang haben die Anleger nur 8 % Ausschüttungen erhalten. In Aussicht gestellt wurden ursprünglich Rückflüsse in Höhe von 150 %. Der Nettoinventarwert wird Ende 2018 auf 94,4 % beziffert. Eine nennenswerte Rendite sieht anders aus. Auch bei dem publity Performance Fonds Nr. 8 sei mit einer Planabweichung nach unten zu rechnen.

In 2021 berichten kapital markt intern und fonds professionell online unter anderem über mögliche Interessenskonflikte bei publity-Fonds. Dabei geht es um die Veräußerung von verschiedenen Objekten an das mit publity verflochtene Immobilienunternehmen Gore. Die Investmentgesellschaft der Fondsanleger erhielt für die Immobilien fast fünf Millionen Euro weniger, als sie wenige Jahre zuvor bezahlt hatte.

Update 12.04.2021: Einem Bericht von fonds professionell online zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Untersuchungen wegen Marktmanipulation die Wertpapiere der Immobilienunternehmen Publity und Preos betreffend aufgenommen.

Stiftung Warentest setzt Publity Nr. 7 auf Warnliste

Bereits 2014 setzte Finanztest Publity Nr. 7 wegen hoher Kosten und Risiken auf die Warnliste Geldanlage. In der Ausgabe 7/2020 berichtet Finanztest über das Emissionshaus Publity aus Leipzig und ein Anschreiben des Fonds an die Anleger. Die Anleger der Publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG würden demnach wohl kaum mehr erhalten, als was sie investiert haben. Drei von fünf vermieteten Immobilien, die verkauft werden sollten, lagen laut Vermögensaufstellung zum 31.03.2020 zwischen 18,43 und 51 Prozent deutlich unter Soll. Die Abweichung sei noch höher als 2018.

publity Performance Fonds: Unternehmerische Beteiligungen mit hohen Risiken

Die publity Performance Fonds sind Alternative Investmentfonds (AIF) bzw. Geschlossene Fonds. Dabei handelt es sich um riskante Kapitalanlagen, da sich die Anleger langfristig unternehmerisch beteiligen. Durch den Erwerb von Anteilen werden die Anleger zu Unternehmer mit allen Chancen und Risiken. Bei einer ungünstigen Wertentwicklung können Anleger aufgefordert werden die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Im schlimmsten Fall ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, da es keine Einlagensicherung gibt. Weitere wesentliche Risiken und Nachteile sind, dass Mitentscheidungsrechte eingeschränkt sind und es einen Handel wie an der Börse nicht gibt. Je nach Fonds können sich weitere spezifische Risiken ergeben. Die in den Prospekten prognostizierten Ausschüttungen bzw. Renditen sind also keinesfalls sicher.

Schadenersatzansprüche und Rückabwicklung prüfen lassen

Sollten Anleger der publity Performance Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Die Beratung muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anleger- und anlagegerecht sein. Der Anleger muss von der Bank oder dem Vermittler über die allgemeinen und speziellen Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Im Ergebnis werden Anleger so gestellt, als hätten Sie die Beteiligung nie erworben. Der Anleger erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil.

Anlegern raten wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche überprüfen zu lassen. Nutzen Sie den Online-Fragebogen für eine kostenlose und schnelle Einschätzung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

Kontaktformular

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann