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Reiseportal „Lastminute.de“ muss Reisepreis zurückerstatten

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 05. Juli 2021
Aktualisiert am Februar 12, 2025
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Das Amtsgericht München hat den Anbieter des Reisportals Lastminute.de zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises zzgl. Zinsen verurteilt (Versäumnisurteil vom 01.07.2021, Az. 264 C 23493/20, noch nicht rechtskräftig).

Aktuelles Urteil zum Reiserecht: Reiseportal Lastminute.de muss Reisepreis zurückerstatten

Unser Mandat hatte Anfang Januar 2020 eine Pauschalreise für Juni desselben Jahres gebucht und bezahlt. Einige Tage vor Reisbeginn stornierte der Anbieter die Reise. Vom Reisepreis im Höhe von etwa  4.300,- EUR wurden lediglich etwa 900,- EUR zurückerstattet, obwohl ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb von 14 Tagen bestand. Das Amtsgericht München hat den Anbieter nun zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises zzgl. Zinsen verurteilt.

Die Besonderheit liegt darin, dass es sich um eines der Reiseportale handelt, die normalerweise nur als Vermittler auftreten und nicht als direkter Vertragspartner in Anspruch genommen werden können. Im vorliegenden Fall hatte das Portal über einen Untervermittler (Booking.com) dem Kläger ein Hotel in Spanien sowie die dazugehörigen Flüge angeboten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt aus Sicht des Kunden eine Pauschalreise vor, wenn mindestens zwei Reisebausteine vorliegen, so dass Lastminute.de hier für den gesamten Stornoschaden in Anspruch genommen wurde.

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