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Reiseportal „Lastminute.de“ muss Reisepreis zurückerstatten

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 05. Juli 2021

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Aktuelles Urteil zum Reiserecht: Reiseportal „Lastminute.de“ muss Reisepreis zurückerstatten

Amtsgericht München, Versäumnisurteil vom 01.07.2021, Az. 264 C 23493/20

Das Amtsgericht München hat den Anbieter des Reisportals „lastminute.de“ zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises zzgl. Zinsen verurteilt.
Unser Mandat hatte Anfang Januar 2020 eine Pauschalreise für Juni desselben Jahres gebucht und bezahlt. Einige Tage vor Reisbeginn stornierte der Anbieter die Reise. Vom Reisepreis im Höhe von etwa  4.300,- EUR wurden lediglich etwa 900,- EUR zurückerstattet, obwohl ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb von 14 Tagen bestand.

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Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Verbraucher*innen unsicher, ob Sie ein Rücktrittsrecht haben und ohne Kostenrisiko von einer gebuchten Reise zurücktreten können. Reisende haben gut durchzusetzende und starke Rechte, auf die Sie sich berufen können. Wir zeigen Ihnen Ihre Lösungsmöglichkeiten auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

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