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Rentadomo Fonds: Ausstiegsmöglichkeiten für geschädigte Fondsanleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 03. August 2012

Tausende von Anlegern haben Ende der 90 er Jahre ihr Geld in Anteile der seitens der Rentadomo Gruppe aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds investiert. Hatten sich die Fondsanleger anfangs noch mit großer Euphorie an den in wohnwirtschaftlich bzw. gemischt genutzten Objekten investierende Rentadomo Fonds beteiligt ist zwischenzeitlich Ernüchterung eingekehrt. Denn statt der in Aussicht gestellten hohen Gewinne und Steuervorteile sehen sich etliche Rentadomo Anleger zwischenzeitlich mit nicht unerheblichen Verlusten ihrer rasch in Schieflage geratenen Fondsbeteiligungen konfrontiert. Trotz dieser misslichen Lage haben die Rentadomo Fondsanleger nach wie vor gute Chancen einem drohenden Totalverlust zuvorzukommen.

Rentadomo Fonds: Insgesamt 10 geschlossene Fonds aufgelegt

Insgesamt wurden seitens Rentadomo zehn geschlossene Fondsbeteiligungen aufgelegt. Diese lauten im Einzelnen wie folgt:

  • Erste Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
  • Zweite Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
  • Dritte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
  • Vierte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
  • Fünfte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
  • Achte Grundbesitz KG RENTADOMO Fondsverwaltung GmbH & Co.
  • Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs-GmbH & Co.
  • Siebente Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs-GmbH & Co.
  • Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs-GmbH & Co.
  • Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltung GmbH & Co.

Rentadomo Fonds in der Regel über Fremddarlehen finanziert

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Rentadomo Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurde den Rentadomo Anlegern parallel zu den Fondsbeteiligungen eine Fremdfinanzierung mittels Darlehen angeboten. Dabei wurde den Rentadomo Anlegern suggeriert dass die Darlehensverbindlichkeiten problemlos mittels der Rückflüsse aus den Fondsbeteiligungen getilgt werden könnten. Zudem – so ein weiteres den Rentadomo im Rahmen der Verkaufsgespräche angedientes Argument – lasse sich das Darlehen am Laufzeitende mit dem dann zu erzielenden Rückkaufswert ohne weitere Zuzahlungen einfach ablösen.

Rentadomo Fondsanleger erleiden hohe Verluste

Die Wirklichkeit für die Rentadomo Anleger sieht dagegen anders aus. Etliche Rentadomo Anleger haben entweder gar keine oder deutlich geringere als die ursprünglich prognostizierten Ausschüttungen erhalten. Zudem führten nicht zuletzt deutlich zurück gegangene Ertragszahlen und hohe Instandhaltungskosten der Fondsimmobilien dazu dass die seinerzeit prognostizierten Rückkaufswerte bei weitem nicht mehr zu erzielen sind. Somit stehen zum Teil fast wertlosen Fondsbeteiligungen hohe Darlehensverbindlichkeiten gegenüber die für viele Rentadomo Anleger nur unter erheblichen Anstrengungen noch zu schultern sind.

Namhafte Kreditinstitute in die Rentadomo Fondsfinanzierung eingebunden

Recherchen unserer Kanzlei zufolge waren in die Finanzierung der Rentadomo Fonds vor allem die VR-Bank Münchner Land die BAG sowie die BHW (Postbank) eingebunden. Etliche der seinerzeit über diese drei Kreditinstitute den Rentadomo Fondsanlegern vermittelten Darlehensverträge wurde den Fondszeichnern seinerzeit im Rahmen einer so genannten Haustürsituation (sprich in den Privaträumen oder am Arbeitsplatz der Fondsanleger) vermittelt. Die Rentadomo Fondsanleger haben dabei in der Regel die finanzierenden Banken niemals betreten.

Chancen für Rentadomo Anleger: Widerruf des Darlehensvertrages oftmals noch möglich

Sofern Rentadomo Fondsanleger ihre Anteile mittels eines Darlehensvertrages fremd finanziert haben und selbiger im Zuge einer stets im Einzelfall zu überprüfenden Haustürsituation abgeschlossen worden ist besteht in zwei Fällen die Option den Darlehensvertrag nachträglich zu widerrufen:

  • Das Darlehen besteht nach wie vor bei der ursprünglich finanzierenden Bank
  • Das Darlehen wurde nach dem 01.01.2003 vollständig abgelöst oder auf eine andere Bank umgeschuldet.

Rechtsfolgen eines Widerrufs

Erklärt der Anleger den Widerruf seines Darlehensvertrages so hat er den Anspruch gegen die Bank so gestellt zu werden als hätte er den Darlehensvertrag und das damit verbundene Anlagegeschäft nie geschlossen. D.h. ganz konkret dass die Bank verpflichtet ist den Fondsanteil „zurückzunehmen“ und den an die Bank zurückgeführten Darlehensbetrag dem Anleger zurückzuzahlen.

Viele Banken vergleichsbereit

Nicht zuletzt aufgrund der sich in den vergangenen Jahren deutlich zu Gunsten der Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen gewandelten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind viele der in die Finanzierung von geschlossenen Rentadomo Fondsanteilen involvierten Kreditinstitute auch nach so langer Zeit nach wie vor einigungs- und gesprächsbereit. Für etliche geschädigte Rentadomo Fondsanleger konnte unsere Kanzlei dabei schon eine Vielzahl guter die wirtschaftliche Situation der unsererseits vertretenen Fondsanleger deutlich entlastenden Vergleiche erzielen.

Was können betroffene Rentadomo-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Rentadomo Fonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann