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Rückforderung PKV Beitragserhöhung: OLG Celle verurteilt AXA zur Rückzahlung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 02. September 2022

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Das OLG Celle hat die AXA Krankenversicherung AG zur Erstattung eines Geldbetrages an den Versicherungsnehmer in Höhe von 1.145,52 Euro verurteilt (Urteil vom 18.08.2022, Az. 8 U 366/21, nicht rechtskräftig). Das Urteil zeigt erneut, dass eine vermeintlich rechtmäßige Erhöhung von Beitragsanpassungen unwirksam sein kann – und sich eine Prüfung der Rechtmäßigkeit lohnt.

OLG Celle verurteilt AXA: Der Sachverhalt zum Fall

Unser Mandant unterhält bei der AXA seit dem Jahr 2003 eine private Krankheitskosten- und Pflegeversicherung. Mit Nachtrag zum Versicherungsschein erhöhte die Versicherung regelmäßig die Beiträge in den Jahren 2012 bis 2020. Unser Mandant nahm die Beklagte wegen unwirksamer Tariferhöhungen in der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung im Wege des Klageverfahrens in Anspruch. Die Klage wurde in der ersten Instanz durch das Landgericht Hannover abgewiesen. Hiergegen wehrte sich der Kläger und legte die Berufung zum Oberlandesgericht Celle ein.

Entscheidung des OLG Celle

Nach Ansicht des OLG Celle erfolgten die Beitragszahlungen teilweise aufgrund einer formell unwirksamen Prämienerhöhung der Beklagten und damit insoweit auch ohne Rechtsgrund. Die Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2016 beruhten auf einer formell unwirksamen Anpassungsmitteilung. Die dem Kläger im Anpassungsschreiben vom November 2015 übersandten Informationen reichen als Mitteilung der maßgeblichen Gründe im Sinne von § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG nicht aus.

Die in den „Informationen zur Beitragsanpassung zum 01.01.2016“ enthaltenen Angaben beschreiben lediglich in allgemein gehaltener Form die jährliche Durchführung der Prämienüberprüfung, ohne das Ergebnis der aktuellen Überprüfung mitzuteilen, sodass der Versicherungsnehmer daraus nicht den Schluss ziehen muss, dass die beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen einer Prämienerhöhung in diesem Fall eingetreten sind. Die Begründung erfüllt deshalb nicht die Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG. Nach diesen Maßstäben war es dem Kläger nicht unzumutbar, die Wirksamkeit der Prämienanpassungen gerichtlich klären zu lassen.

Das OLG Celle verurteile die AXA Krankenversicherung AG zur Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 1.145,52 Euro. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Herausgabe etwaiger gezogener Zinsen bzw. Nutzungen verurteilt.

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Eine unwirksame Erhöhung hat zur Folge, dass Beiträge zurückgefordert werden können. Neben einer nicht ausreichenden Begründung kann die Unwirksamkeit auch im Nicht-Erreichen des gesetzlichen Schwellenwertes begründet sein – oder auch darin, dass der monatliche Beitrag vor Betragsbeginn zu niedrig kalkuliert wurde.

Verbraucher*innen, die bei privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten daher die Beitragserhöhungen prüfen lassen. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Für Privatversicherte lohnt es sich daher, Beitragserhöhungen überprüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Hinweis zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer privaten Krankenversicherung unterfallen dem Vertragsrecht. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind solche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz grundsätzlich umfasst. Ihre Rechtsschutzversicherung ist damit eintrittspflichtig. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann