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Goldconcept24 und andere Ratensparpläne beim Goldkauf: Widerruf ermöglicht Ausstieg

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 25. August 2022

Goldunze-Goldkurse

Gold als Einmalanklage oder als Goldsparplan wird Interessierten als krisenfeste und sichere Anlage angeboten. Dem folgt auch die Goldconcept24 GmbH & Co. KG: „Man kann jedem Anleger mit gutem Gewissen dazu raten, einen Teil seines Vermögens in den Krisen- und Inflationsklassiker Gold, bzw. Edelmetall, zu investieren.“ Dabei werden die zuweilen sehr hohen Provisionen für den Vertrieb übersehen und dass Ratensparmodelle lange Vertragslaufzeiten haben, die bei Änderungen der Lebensumstände problematisch werden können. Bei Goldconcept24 können Anleger*innen, die ein Ratensparmodell abgeschlossen haben, nicht vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Der Widerruf kann dann helfen, um aus dem Vertrag auszusteigen.

Bei Goldconcept24 können Anleger*innen je nach Edelmetallsorte Gold, Silber, Platin oder Palladium bereits ab 25,- Euro monatlich über ein Ratensparmodell kaufen. Doch die Aufschläge beim Kauf kleiner und Kleinststückelungen sind besonders hoch. Zudem ist das Agio in Höhe von 12% sehr hoch. Dieses soll vorab oder in Höhe von 50% der monatlichen Raten bezahlt werden. Dadurch reduziert sich der tatsächliche monatliche Sparbetrag um die Hälfte. Somit wird der monatliche Betrag zunächst zu einem erheblichen Teil gar nicht für den Goldkauf verwendet.

Goldconcept24: Wie können Anleger*innen aussteigen?

Eine Möglichkeit, aus einem laufenden Goldsparplan auszusteigen, ist der Widerruf. Die Voraussetzung für die Widerrufbarkeit eines solchen Sparvertrages ist, dass Betroffene als Verbraucher*innen den Goldkauf getätigt haben und die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage, jedoch sind nach unserer Auffassung viele Widerrufsbelehrungen der Goldsparpläne fehlerhaft. In diesen Fällen können Anleger*innen ihre auf den Beitritt zum Sparplan gerichtete Willenserklärung noch Jahre später widerrufen, weil die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Im Falle des erfolgreichen Widerrufs erhalten sie das gesamte einbezahlte Kapital zurück.

Eine weitere Möglichkeit, aus dem bestehenden Goldsparvertrag auszusteigen, ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch des Betroffenen. Im Ergebnis werden Anleger*innen dann so gestellt, wie wenn sie die Investition nie getätigt hätten.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Anleger*innen eines Goldsparplans können über unseren Online-Fragebogen kostenfrei prüfen lassen, ob in ihrem individuellen Fall Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen. Darüber hinaus prüfen wir ebenfalls kostenfrei die Möglichkeiten auf Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Häufig übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis mit einer individuellen Empfehlung, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Online-Formular

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann