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Rückruf für mehr als 100.000 Mercedes-Benz Diesel wegen Thermofenster

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 02. Januar 2024

Mercedes-Fahrer-Hände-am-Lenkrad

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Abgasskandal erneut einen umfangreichen Rückruf von Mercedes-Benz Diesel-Pkw angeordnet. Der Rückruf betrifft rund 100.000 Fahrzeuge und steht im Zusammenhang mit Urteilen des Europäischen Gearichtshofs und des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Thermofenster. Fahrzeughaltern, die sich nicht an dem Rückruf beteiligen, droht die Stilllegung ihres Fahrzeugs. Wir empfehlen eine kostenlose Ersteinschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Dieselskandal.

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Rückruf für mehr als 100.000 Mercedes-Benz Diesel fünf Jahre nach dem ersten Rückruf im Mercedes Abgasskandal

Fünf Jahre nach dem ersten Rückruf im Mercedes Abgasskandal geht der Skandal in die nächste Runde. Ende 2023 berichten der Spiegel und der Bayerische Rundfunk, dass das Kraftfahrtbundesamt im Dezember 2023 erneut einen Rückruf von Mercedes-Dieselautos angeordnet habe. Der Rückruf wegen des Thermofensters betrifft mindestens 100.000 Fahrzeuge:

  • Mercedes-Benz E350 und andere Fahrzeuge mit Euro 5 und Euro 6b.

Die Betroffenen werden schriftlich informiert oder können auf einer Internetseite von Mercedes anhand der Fahrgestellnummer (FIN) ihres Fahrzeugs selbst prüfen, ob sie von der aktuellen Rückrufaktion betroffen sind.

Grund für den Rückruf ist das im Zuge des Dieselskandals bekannt gewordene Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Die betroffenen Fahrzeuge werden in die Werkstätten gerufen und erhalten ein Software-Update. Wer dem verpflichtenden Rückruf und dem Aufspielen des Updates nicht nachkommt, dem droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

EuGH-Urteil im Mercedes Abgasskandal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März dieses Jahres im Fall eines Mercedes-Benz-Diesels mit Thermofenster unter anderem entschieden, dass Geschädigte bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz haben (Urteil vom 21.03.2023, Az. C-100/21). Damit reicht das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster aus, um Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend zu machen.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Verbraucher*innen, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, riskieren Stilllegungen und sind von Wertverlusten und Fahrverboten betroffen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sehr gut.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie Ihre Ansprüche im Mercedes-Abgasskandal von unseren spezialisierten Rechtsanwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Fahrzeug ganz oder teilweise über ein Darlehen finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ein Vorgehen erfolgversprechend ist.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann