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Entscheidendes Dieselskandal EuGH-Urteil: Vorhandensein eines Thermofensters genügt für Schadensersatz

Veröffentlicht von Christopher Kress am 21. März 2023

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute das wichtigste Urteil im Dieselskandal der letzten Jahre verkündet. Zentraler Punkt im Verfahren gegen die frühere Mercedes-Benz AG ist, dass Geschädigte bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz haben. Damit genügt das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal aus. Der Nachweis eines konkreten Schädigungsvorsatzes ist nicht mehr notwendig. Dies stellte in der juristischen Praxis bislang die größte Hürde dar.

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Das Urteil wird die Durchsetzung von Ansprüchen maximal vereinfachen und im achten Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals um VW und den Motor EA189 eine neue Klagewelle auslösen, die alle Hersteller und Marken erfasst. Denn in nahezu allen Fahrzeugen ist zumindest ein Thermofenster verbaut.

Die Situation der Betroffenen in Deutschland

Verbraucher*innen in Deutschland sind von den Folgen des Dieselskandals massiv geschädigt. Manche wurden sogar mehr als einmal getäuscht, denn mit dem Ausspielen eines Software-Update zur Beseitigung der einen illegalen Abschalteinrichtung, wurde die erste unzulässige Abschalteinrichtung durch eine weitere, oftmals das Thermofenster, ersetzt.

Anders als in anderen Ländern wie den USA wurden sie von den Automobilherstellern jedoch nicht angemessen entschädigt, sondern müssen für einen Ausglich des wirtschaftlichen Schadens selbst aktiv werden. Zudem tragen alle ohne Rechtsschutzversicherung ein Kostenrisiko, wenn sie auf Rechtsweg eine Entschädigung einfordern. Bei der Unterstützung durch einen Prozesskostenfinanzierer verzichten Geschädigte im Erfolgsfall auf einen großen Teil der Entschädigungssumme. Die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang einer Musterfeststellungsklage, einer Art Sammelklage, waren im Hinblick auf die Höhe der Entschädigung im Ergebnis für die Betroffen ernüchternd.

Eine erfolgreiche Einzelklage ist die lukrativste Möglichkeit, um den wirtschaftlichen Auswirkungen im Dieselskandal entgegenzutreten. Das heutige EuGH-Urteil verringert die Risiken eines Verfahrens deutlich und vergrößert die Chancen, Schadensersatzansprüche für manipulierte Diesel-Fahrzeuge durchsetzen zu können.

Dieselskandal EuGH-Urteil: Sachverhalt und Ergebnis

Im Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof geht um die Haftung der ehemaligen Mercedes-Benz AG im Dieselskandal (Az. C-100/21). Das Verfahren beruht auf einem Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg. Der Fall betrifft einen Mercedes Benz C 220 CDI der Norm Euro 5, der im März 2013 erstmals zugelassen wurde und den der Kläger ein Jahr später als Gebrauchtwagen gekauft hatte. In dem Auto mit dem Motor OM 651 ist ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Dieses reduziert die Abgasreinigung unterhalb bestimmter Temperaturen. Das Thermofenster hatte der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach, erstmals im Dezember 2020, als illegale Abschalteinrichtung gewertet und für unzulässig erklärt (Az. C-693/18).

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist der Autobauer gegenüber Käufern und Käuferinnen von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen im Dieselskandal genüge es, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Käufer*innen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit.

EuGH senkt Hürden für erfolgreiche Klagen deutlich

In der juristischen Praxis hat das Urteil des EuGH für die Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal größte Bedeutung. Für die Betroffenen wird es noch einfacher, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vieler deutscher Oberlandes- und Landgerichte wird zugunsten der geschädigten Käufer*innen revidiert werden müssen. Bislang mussten betroffene Käufer*innen eine sittenwidrige Schädigung nachweisen. Nun steht Geschädigten generell Schadensersatz zu, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Weitere positive Folgen des Dieselskandal EuGH-Urteils

Wir rechnen mit einer erhöhten Vergleichsbereitschaft der Hersteller, so dass auch außergerichtliche Einigungen und damit ein schneller und effizienter Weg zur Entschädigung möglich werden können. Auch dieser Effekt kommt insbesondere allen ohne Rechtsschutzversicherung zugute. Auch im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung schätzen wir das zu erwartende Urteil als sehr positiv ein, denn der Abzug des Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer wird im Gegensatz zur aktuellen Handhabe der Gerichte stark einzuschränken sein. Davon werden insbesondere vom Dieselskandal betroffene Leasingnehmer*innen profitieren.

Verjährungsfristen: Wer kann heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen?

Geschädigte müssen keine Verjährung fürchten; sie können auch heute noch Schadensersatz wegen Abgasmanipulation erhalten – bis zu zehn Jahre nach Kauf. Wichtig im Zusammenhang mit der Verjährung sind Entscheidungen des EuGH vom 14.07.2022 (Az. C-128/20, C-134/20, C-145/20). Der EuGH bestätigt ein den Urteilen, dass ein Software-Update mit Thermofenster eine neue Schädigung und einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen auslösen. Weder das Aufspielen des Software-Updates noch der Verkauf der Autos steht der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entgegen.

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Klagewelle und Millionen Rückrufe durch weitere EuGH-Entscheidung

In einem anderen Verfahren zum Dieselskandal hatte der EuGH bejaht, dass ein Verband in einem Verfahren gegen das sogenannte Thermofenster im Dieselskandal gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) klageberechtigt ist. Mit Urteil vom 08.11.2022 (Az. C-873/19) äußerte sich der EuGH zudem erneut sehr deutlich zum sogenannten Thermofenster. Das Verwaltungsgericht Schleswig folgte der Einschätzung des EuGH und bewertete die vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung (Urteil vom 20.02.2023, Az. 3 A 113/18, noch nicht rechtskräftig). Im Fall vor dem VG Schleswig ging es um 2.0l-Motoren, die VW in den Jahren 2008 und 2009 in den Modellen Golf, und Touran verwendet hat. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte an, gegen weitere Hersteller wie die VW-Tochterunternehmen Audi und Porsche, BMW und Mercedes-Benz vorzugehen. Da in nahezu allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist, drohen noch mehr als die zunächst von der DUH in Höhe von rund 5 Millionen bezifferten Rückrufe. Ihnen könnte nun die Stilllegung drohen.

Finanzielle Einbußen durch drohende Stilllegungen, Stilllegungen und ein Wertverlust sind erneut die Folge für betroffene Autofahrer*innen. Um sich zu schützen, raten wir Betroffenen jetzt zu handeln und Klage gegen den jeweiligen Fahrzeughersteller einzureichen. Das EuGH-Urteil ist wegweisend für alle betroffenen Autofahrer*innen im Abgasskandal um zahlreiche Hersteller und Marken.

Alle wichtigen Informationen zum aktuellen EuGH-Urteil im Video:

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Mehr Informationen

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  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer*innen gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. In den meisten Fällen kann Schadensersatz bis zu zehn Jahre lang geltend gemacht werden.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen Vertragshändler*innen, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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