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Schadensersatz Audi: Geld zurück für manipuliertes Fahrzeug

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 19. Dezember 2022

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Für einen von Audi geschädigten Fahrzeugkäufer hat unsere Kanzlei vor dem Landgericht Dresden erneut ein positives Urteil erstritten (Urteil vom 07.12.2022, Az. 4 O 2898/21, noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht hat die Audi AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Unser Mandant erhält mehr als 18.000,- Euro zzgl. Zinsen zurück. Das Fahrzeug hatte er vor Einreichung der Klage verkauft. Dies war jedoch kein Hindernis um eine Entschädigung im Audi Abgasskandal zu erhalten.

Schadensersatz Audi: Der Sachverhalt zum Fall

Im Fall vor dem LG Dresden ging es um einen VW Touareg 3.0l V6-Turbodieselmotor des Typs EA897, den unser Mandant im Jahr 2017 gekauft hatte. Produziert wurde der Motor mit manipulierter Abgassteuerung von der Audi AG. Für das Fahrzeug gab es einen amtlichen Rückruf im Dieselskandal. Unser Mandant verkaufte das Auto Ende des Jahres 2021 noch vor Klageeinreichung.

Das Gericht sah es durch den amtlichen Rückruf als erwiesen an, dass der VW Touareg mittels Abschalteinrichtung durch die Beklagte manipuliert wurde. Der verbaute EA 897-Motor wurde von Audi entwickelt und hergestellt, sodass die Audi AG entsprechend verurteilt wurde. Konkret verfügte das Fahrzeug bei Kaufvertragsschluss über eine Manipulation der Motorsteuerungssoftware, welche das Fahrzeug die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhalten ließen. Die schadstoffmindernde Wirkung der entsprechenden Programmierung hätte aber auch im realen Straßenverkehr greifen müssen.

Zudem verschleierte die Beklagte im Typengenehmigungsverfahren ihr Vorgehen, sodass der Entzug der Genehmigung und die Stilllegung des Fahrzeuges jederzeit drohen mussten. Dadurch ist dem Kläger ein Vermögensschaden entstanden: Der Kaufgegenstand entsprach nicht seinen berechtigten Erwartungen. Das Gericht stellte zudem fest, dass das Verhalten der Beklagten sittenwidrig war. Dies bedeutet, dass das Verhalten der Beklagten als besonders verwerflich anzusehen ist.

Audi Abgasskandal 3.0l Motoren: Achtung Verjährung zum Ende des Jahres in ähnlichen Fällen

Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3.0l Motoren haben sehr gute Aussichten, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Ansprüche wegen Manipulationen an den größeren Dieselmotoren sind aktuell auch noch nicht verjährt. Die aktuellen Entscheidungen des BGH vom 10.02.2022 zu den EA189-Motoren deuten jedoch darauf hin, dass bei Gebrauchtfahrzeugen Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG mit Ablauf des Jahres 2022 verjähren könnten.

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