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Schadensersatz Audi: Geld zurück für VW Tuareg TDI

Veröffentlicht von Alexander Fabritius am 05. Oktober 2022

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Unsere Kanzlei hat ein weiteres für alle Betroffenen im VW und Audi Dieselskandal positives Urteil vor dem Landgericht Offenburg im Abgasskandal erstritten (Urteil vom 30.09.2022, Az. 3 O 208/21, noch nicht rechtskräftig). Der VW-Fahrer erhält Schadensersatz für einen VW Touareg, den er zwischenzeitlich bereits verkauft hatte.

Schadensersatz Audi: Darum ging es in dem Fall

Im Verfahren ging es um einen VW Touareg V6 3.0 TDI mit dem vom Audi hergestellten Motor EA 897 mit SCR-Katalysator („Ad-Blue“) und der Norm Euro 6. Die Besonderheit im Fall vor dem LG Offenburg bestand darin, dass der Fahrzeugkäufer das Auto streitgegenständlichen VW Tuareg V6 3.0 TDI nach Klageeinreichung verkauft hatte.

Die Klage hatte dennoch Erfolg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass durch die verbauten Abschalteinrichtungen das Testverfahren (NEFZ), welches alle Fahrzeuge durchlaufen, um die Zulassung zu erhalten, mittels Abschalteinrichtung bestanden wurde. Konkret war laut Sicht des Gerichts durch unsere Kanzlei bewiesen worden, dass eine sogenannte Aufheizfunktion zum Einsatz kommt, welche nicht im regulären Straßenverkehr aktiviert ist. Der Kläger darf den Verkaufspreis für sein Fahrzeug behalten und erhält durch das Urteil gegen die Audi AG zusätzliche 5.624,05 € zuzüglichen Zinsen seit Rechtshängigkeit der Klage. Auch wenn das Fahrzeug eines der Marke VW ist, muss die Audi AG haften, da diese den verbauten Motor entwickelt und produziert hat.

EA 897: Verjährung droht zum Jahresende 2022

Das Urteil zeigt, dass es sich auch zum jetzigen Zeitpunkt noch lohnt, gerichtlich gegen die Fahrzeughersteller vorzugehen. Besitzer*innen von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3.0l und größeren Motoren haben sehr gute Aussichten, Schadensersatzansprüche im Dieselskandal erfolgreich durchsetzen. Die unzulässigen Abschalteinrichtungen mit den Motorvarianten EA 896 und EA 897 sind speziell in den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 integriert. Bei Volkswagen taucht die manipulierte Motorisierung vornehmlich im VW Touareg II und VW Amarok auf, bei Porsche sind die Modelle Cayenne und Macan betroffen.

Zu beachten ist, dass mit Kenntnis der Betroffenheit des Fahrzeugs die dreijährige Regelverjährung zum Jahresende greift. Daher ist es essentiell Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, damit hierdurch die Verjährung gehemmt wird. Betroffene mit Gebrauchtwagen mit 3.0l und größeren Motoren, die im Jahr 2019 einen Rückrufbescheid erhalten haben, sollten mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Audi Abgasskandal nicht mehr warten, denn diese drohen zum 31.12.2022 zu verjähren. Sie haben aktuell beste Aussichten, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.

Schadensersatz Audi: Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei & umfassend

  • Kaufpreis zurückerhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet. Als Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs können Sie Schadenersatz gegen den Hersteller geltend machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie das Auto mit der neuen Software behalten, oder lieber den vollen Kaufpreis abzüglich des Gegenwerts für die bisherige Nutzung zurückerhalten möchten.
  • Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

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