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Schadensersatz für Golf VII mit Motor EA288 im VW Dieselskandal

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 02. April 2024

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Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass dem Käufer eines VW Golf VII 2.0 TDI im VW Dieselskandal ein Anspruch auf Differenzschadensersatz zusteht (Urteil vom 08.03.2024, Az. 8 U 68/20). Das Gericht hat festgestellt, dass sowohl die Einstellung des NOx-Speicherkatalysators (NSK) als auch das Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Der geschädigte VW-Käufer erhält Schadensersatz in Höhe von 2.175,- Euro nebst Zinsen.

Schadensersatz für Golf VII: Unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob bestimmte Einrichtungen in Fahrzeugen von Volkswagen als unzulässige Abschalteinrichtungen anzusehen sind. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem betroffenen Motor EA 288 der EU 6-Norm tatsächlich um solche Einrichtungen handelt, insbesondere im Hinblick auf die Regeneration des Stickoxid-Speicherkatalysators und die Anwendung des Thermofensters. Diese Technologien wurden vom Hersteller eingesetzt, um die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. bei Fahrzeugtests, zu beeinflussen, was im realen Fahrbetrieb zu höheren Emissionen als zulässig führte. Das Gericht verwies in seiner Begründung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und stellte fest, dass derartige Praktiken einen klaren Verstoß gegen die EG-Fahrzeugzulassungsverordnung darstellen. Diesem Urteil liegt die Annahme zugrunde, dass die Verbraucher bei Kenntnis der Abschalteinrichtungen das Fahrzeug unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich nicht gekauft hätten.

Das OLG Naumburg sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu. Die Entscheidung zeigt, dass Verbraucher*innen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie Fahrzeuge mit irreführenden Angaben, insbesondere bezüglich der Einhaltung von Umweltnormen und Emissionswerten, erworben haben.

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Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer*innen können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Verbraucher*innen stehen nicht alleine da, wenn es darum geht, gegen mächtige Industrieakteure vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Fahrzeug ganz oder teilweise über ein Darlehen finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ein Vorgehen erfolgversprechend ist.

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