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Schiffsfonds-Krise aktuell: EEH MS SVENJA Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 30. August 2012

Die Schiffsfonds Krise zieht immer mehr geschlossene Schiffsbeteiligungen in die Tiefe. Kaum ein Tag vergeht   an dem Anleger geschlossener Schiffsfonds nicht mit Hiobsbotschaften ihrer kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehenden Fondsbeteiligungen konfrontiert werden. Nicht selten werden die Schiffsfondsanleger dabei zwecks vermeintlicher Rettung der Not leidend gewordenen Fondsschiffe aufgefordert ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Unlängst von Ausschüttungsrückforderungen betroffen: Die ca. 500 Anleger des 2008 aufgelegten EEH M/S Svenja (MS Beluga Graduation).

EEH MS Svenja Schiffsfonds Anleger sollen die zuletzt 2009 erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen

Ca. 500 Anleger hatten sich seinerzeit mit Eigenkapital in Höhe von € 14.085.500 00 an dem in das Mehrzweckcontainerschiff M/S Svenja investierenden EEH Schiffsfonds MS Svenja GmbH & Co KG beteiligt. Der ursprünglich unter der Bezeichnung MS Beluga Graduation mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 31.085.500 00 aufgelegte Schiffsfonds hatte lediglich im Jahr 2009 Ausschüttungen in Höhe von 8 % an die EEH Schiffsfonds Anleger gezahlt. Geht es nach dem Willen der EEH MS Svenja Verantwortlichen sollen die EEH Schiffsfondsanleger genau diese Ausschüttungen zwecks Rettung des in wirtschaftliche Schräglage geratenen Schiffsfonds zurückzahlen.

Schiffsfonds-Krise: Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt.
EEH Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

EEH Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt

Sollten betroffene EEH – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene EEH – Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer EEH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie diesbezüglich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann