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Schiffsfonds Krise reißt nicht ab: König & Cie. MS King Robert meldet Insolvenz an
Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. April 2013
Auch der Februar des neuen Jahres brachte bislang für die überwiegende Anzahl von Schiffsfondsanlegern wenig Grund zur Freude. Abermals mussten auch in diesem Monat verstärkt Schiffsgesellschaften namhafter Schiffsfonds Initiatoren mangels Zahlungsfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste zwischenzeitlich der seitens des Emissionshauses König & Cie. aufgelegte Schiffsfonds MS „King Robert“ Schiffahrts GmbH & Co. KG Insolvenz anmelden (Az.: 67e IN 46/13). Die Anleger des König & Cie. MS „King Robert“ müssen sich nun auf einen Totalverlust der ihrerseits gezeichneten Einlage einstellen.
Schiffsfonds Krise reißt nicht ab: König & Cie. MS King Robert meldet Insolvenz an
Wie das Fondstelegramm weiter berichtet hatte König & Cie. den in das 170.500 tdw fassende Fondsschiff MS „King Robert“ im Jahr 2008 aufgelegt. Laut König & Cie. Leistungsbilanz wurde der in den Capesize Bulker MS „King Robert“ investierende geschlossene Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 74.600.000 am Markt platziert. Hiervon entfielen gemäß der aktuellen König & Cie. Leistungsbilanzierung
€ 17 9 Millionen Eigenkapital sowie € 56 7 Millionen Fremdkapital. Wie der König & Cie. Leistungsbilanz ferner zu entnehmen ist blieb der König & Cie. Schiffsfonds MS „King Robert“ bereits zum Zeitpunkt der Erstemission um knapp € 15.000.000 hinter der laut MS „King Robert“ Fondsprospekt prognostizierten Investitionssumme in Höhe von € 89.509.000 – zurück.
Wie bereits an früherer Stelle berichtet fuhr die MS „King Robert“ seit ihrer Auslieferung im Jahr 2008 ursprünglich unter der Flagge der japanischen Großreederei Sanko Steamship. Mit der im Jahr 2012 bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung von Sanko Steamship endete auch deren Chartervertrag mit der MS „King Robert“. Trotz der in der Leistungsbilanz 2011 seitens König & Cie. geäußerten Prognose wonach es der MS „King Robert“ Schiffahrts GmbH & Co. KG 2012 gelingen werde „ihren Verpflichtungen aus dem Schiffsbetrieb und dem Kapitaldienst nachzukommen“ gelang es – wie nunmehr bekannt – auch der MS „King Robert“ nicht die Verlustzone zu durchbrechen und in wirtschaftlich sicheres Fahrwasser zu gelangen.
Nach Insolvenz der König & Cie. MS „King“ Robert droht Anlegern der Totalverlust
Die Anleger des erst 2008 aufgelegten Schiffsfonds König & Cie. MS „King Robert“ mussten sich bereits vor der nun angeordneten Zwangsverwaltung über das Vermögen der Schiffsgesellschaft mit wirtschaftlichen Einschnitten abfinden. So warten die Anleger des König & Cie. MS „King Robert“ laut Angaben der jüngsten König & Cie. Leistungsbilanz seit dem Jahr 2011 auf einstmals sicher geglaubte und laut Prospekt in einer Größenordnung in Höhe von 7 % prognostizierten Ausschüttungen. Mit der nun bekannt gewordenen Insolvenz müssen die Anleger des König & Cie. MS „King Robert“ nunmehr damit rechnen einen Totalverlust ihrer in den Capesize Bulker MS King Robert“ investierten Geldes zu erleiden.
König & Cie. Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene König & Cie. Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene König & Cie. Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden etliche Anteile geschlossener Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene König & Cie. Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer König & Cie. Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Optionen zu informieren.