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Signal Iduna muss Auskunft geben über Beitragsanpassungen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 17. November 2023

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In einigen Fällen haben Kunden und Kundinnen privater Krankenversicherungen Dokumente wie zum Beispiel Erhöhungsschreiben aus den vergangenen Jahren nicht mehr oder nur teilweise vorliegen. Leider legen einige private Krankenversicherungen ihren Kundinnen und Kunden Steine in den Weg und händigen abhanden gekommene Dokumente auf Anfrage nicht aus. Unsere Kanzlei hat für die Versicherten bereits Urteile erstritten und Auskunftsansprüche erfolgreich durchgesetzt. Nunmehr hat auch das Amtsgericht Zerbst den Auskunftsanspruch eines Mandanten bestätigt und die Signal Iduna Krankenversicherung zur Herausgabe der Versicherungsscheine verurteilt (Urteil vom 16.10.2023, Az. 6 C 152/22). Update Januar 2024: Das Urteil ist rechtskräftig.

Signal Iduna muss Auskunft geben: Darum ging es im Fall

Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der Signal Iduna privat krankenversichert. Er wollte die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen seiner privaten Krankenversicherung in der Vergangenheit überprüfen lassen. Da er nicht mehr über alle für eine Prüfung erforderlichen Unterlagen verfügte, bat er den Versicherer um Kopien bestimmter Versicherungsscheine und der jeweiligen Mitteilungsschreiben zu den Beitragsanpassungen. Die Signal Iduna vertrat die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer kein Auskunftsanspruch zustehe und kam dem Verlangen nicht nach. Daraufhin klagte unser Mandant auf Herausgabe der Unterlagen.

Das Amtsgericht bekräftigt somit den Anspruch auf Auskunft gegenüber der privaten Krankenversicherung bezüglich Dokumenten, die für eine Überprüfung der Wirksamkeit von Beitragserhöhungsschreiben notwendig sind. Dem Auskunftsanspruch liege Art. 15 DSGVO zugrunde. Nach Ansicht des AG Zirbe ist es unerheblich, warum der Versicherungsnehmer die Unterlagen nicht mehr vorliegen hat. Ihm steht ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu, von dem er auch widerholt Gebrauch machen kann.

Das Amtsgericht bejaht in seinem Urteil den Auskunftsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der zur Überprüfung der Wirksamkeit von Beitragserhöhungsschreiben erforderlichen Unterlagen. Der Auskunftsanspruch sei auf Art. 15 DSGVO gestützt. Zudem ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Versicherungsnehmer nicht mehr über die Unterlagen verfügt. Ihm stehe ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu, von dem er auch wiederholt Gebrauch machen könne.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Beitragserhöhungsschreiben: Dies sind die notwendigen Dokumente

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Zudem machen wir für unsere Mandant*innen Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft über die letzten zehn Jahre.

Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir

  • die Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen (meist bezeichnet als Nachtrag zum Versicherungsschein).

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