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Positives Urteil zu Auskunftsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung

Veröffentlicht von Christopher Kress am 20. Juni 2023

Entscheidung-Richterhammer

Das Landgericht Magdeburg hat die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. in einem von unserer Kanzlei vertreten Fall zur Herausgabe von Versicherungsscheinen verurteilt, die dem Kläger abhandengekommen waren (Urteil vom 14.06.2023, Az. 11 O 1546/22, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigt damit einen Auskunftsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung für Unterlagen, die für eine Überprüfung der Wirksamkeit von Beitragserhöhungsschreiben notwendig sind.

Gericht bestätigt Auskunftsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung

Unser Mandant unterhält bei der Signal Iduna seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung. Die Versicherung erhob mehrerer Prämienerhöhungen, die unser Mandant daraufhin überprüfen lassen möchte, ob die Beitragsanpassungen bzw. -veränderungen in der Vergangenheit unwirksam sein könnten und dann zurückerstattet werden müssten. Zur Überprüfung, ob den Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen die Rückzahlung der Versicherungsprämien zusteht, sind die Unterlagen – Versicherungsscheine und Begründungsschreiben für Beitragsanpassungen in den jeweiligen Zeiträumen – notwendig. § 203 VVG setzt für die Versicherungen hohe Anforderungen an die Beitragsbegründungsschreiben, sodass die erfolgten Beitragserhöhungen unwirksam sein können. Konkret sah jüngst das Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 12.10.2022 (Aktenzeichen 10 U 144/22) Beitragserhöhungen der Signal Iduna als unwirksam an.

Unser Mandant ging mangels gesetzlicher Aufbewahrungsobliegenheit davon aus, dass die Versicherungsscheine nicht aufbewahrt werden müssen. Er forderte die Signal Iduna dazu auf, ihm Kopien der Unterlagen zukommen zu lassen. Der Versicherer kam der Aufforderung nicht nach, worauf unser Mandant die Herausgabe der Unterlagen auf dem Klageweg einforderte.

Mit seinem aktuellen Urteil sprach das Landgericht Magdeburg dem Kläger einen Anspruch auf Herausgabe der fehlenden Versicherungsscheine gegen die Signal Iduna zu. Die Herausgabe bzw. der Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 3 Absatz 3 VVG. Diese Norm besagt schon ausweislich der entsprechenden Kommentarliteratur, dass ein Herausgabeanspruch auch bei einem freiwilligen Verlust der Versicherungsscheine besteht.

Urteil zu Auskunftsanspruch gegenüber der PKV: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, gegen die Krankenversicherungen den Rechtsweg zu beschreiten. Leider werfen die privaten Krankenversicherungen ihren eignen Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen oftmals Steine in den Weg und wollen die abhandengekommen Versicherungsscheine auf außergerichtliche Anfrage nicht herausgeben.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Zudem machen wir für unsere Mandant*innen Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft über die letzten zehn Jahre. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung.

Erforderliche Dokumente für kostenfreie Prüfung

Für eine individuelle Prüfung, ob eine Rückforderung der Beitragserhöhungen in Ihrem Fall möglich ist, benötigen wir

  • Ihren Versicherungsvertrag und
  • die Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen (meist bezeichnet als Nachtrag zum Versicherungsschein).

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Hinweis zur Rechtsschutzversicherung: Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer privaten Krankenversicherung unterfallen dem Vertragsrecht. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind solche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz grundsätzlich umfasst. Ihre Rechtsschutzversicherung ist damit eintrittspflichtig. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket

  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer PKV (maximal zehn Jahre zurück)
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  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
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