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Umweltfonds Lloyd Energie Europa gerät in Schieflage: Möglichkeiten für betroffene Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. April 2020

Solaranlage-Windanlagen

Umweltfonds galten im vergangenen Jahrzehnt lange als der „Renner“ auf dem Markt geschlossener Fondsbeteiligungen. Die Investition in erneuerbare und ökologisch zukunftsweisende Energien gepaart mit nicht unerheblichen Renditeaussichten bewog zahlreiche Anleger, sich an geschlossenen Erneuerbare-Energie-Fonds, wie zum Beispiel dem 2011 aufgelegten Fonds Lloyd Energie Europa zu beteiligen.

Mochte das Investment in den Fonds Lloyd Energie Europa anfangs noch das grüne Gewissen der Anleger beruhigt haben, sprechen die aktuellen Zahlen zwischenzeitlich eine ganz andere Sprache. Statt der in Aussicht gestellten Renditeprognosen drohen den Zeichnern zwischenzeitlich nicht unerhebliche finanzielle Verluste.

Lloyd Energie Europa: Investition in 8 Anlagen geplant – Verkaufsunterlagen verheißen Gewinnaussichten

Nach den Verkaufsunterlagen sollte sich der Lloyd Fonds Energie Europa nach seiner Platzierung an insgesamt acht Wind- und Solarparks in vier westeuropäischen Ländern beteiligen. Erklärtes Ziel der Fondsverantwortlichen war es, mit dem bis dahin eingeworbenen Eigenkapital alle Anlagen in die Lloyd Fonds Gesellschaft zu übernehmen.

Der 2011 vom Emissionshaus Lloyd Fonds AG unter dem Namen Lloyd Fonds Energie Europa Beteiligungs GmbH & Co. KG aufgelegte Umweltfonds versprach seinen Zeichnern vielversprechende Perspektiven. Anlegerinnen und Anleger konnten sich ab einer Mindestbeteiligung von 10.000,- EUR zzgl. 5 % Agio beteiligen. Eine grüne Geldanlage wurde ihnen unter anderem mit stabilen Auszahlungen durch einen Mix aus Wind- und Solarenergie in einem Fonds sowie einer breiten Streuung der Anlagenstandorte („vom windreichen Schottland bis ins sonnige Südspanien“) schmackhaft gemacht.

Darüber hinaus wurde den Zeichnern in den Verkaufsunterlagen die Attraktivität des Umweltfonds mit dem Hinweis auf die zu 80 % bestehenden Parks, deren durch den Landesgesetzgeber geregelte Vergütung sowie die „unabhängige Prüfung aller rechtlichen, technischen und steuerlichen Aspekte durch externe Gutachter“ suggeriert.

Die Werbeaussagen blieben bei den zahlreichen Zeichnern nicht ungehört. So gelang es den Verantwortlichen der Lloyds Fonds AG, den geschlossenen Umweltfonds Lloyd Fonds Energie Europa mit einem Eigenkapitalanteil von insgesamt 12.138.700,- EUR am Markt zu platzieren.

Lloyd Fonds Energie Europa kann nur einen der geplanten Anlagen realisieren

Bereits ein Jahr nach der Emission musste die Fondsgeschäftsführung in einem Rundschreiben im August 2012 gegenüber den Zeichnern einräumen, dass es bis dato lediglich gelungen war, von den acht geplanten Wind- und Solarparks einen einzigen, nämlich den Windpark im schottischen Lairg, zu übernehmen. Eine Anpassung der mehr als ambitioniert erscheinenden Gewinnprognosen für die Anleger konnte und wollte die Geschäftsführung des Lloyd Fonds Energie Europa spätestens zu diesem Zeitpunkt nicht vornehmen.

Der Lloyd Fonds Energie Europa, mittlerweile von acht auf nur noch einen Windpark geschrumpft, konnte die in den geschlossenen Umweltfonds gesetzten Renditeerwartungen seither nicht erfüllen. Von den in den Verkaufsunterlagen in Aussicht gestellten Eigenkapitalrückflüssen von bis zu 201,83 % bis zum geplanten Laufzeitende im Jahr 2028 können die zahlreichen Zeichnerinnen und Zeichner bis heute nur träumen.

Auch der aktuelle Zweitmarktkurs des Lloyd Fonds Energie Europa, der zuletzt am 23.03.2020 mit einem Wert von nur noch 14,5 % gehandelt wurde, verheißt für die Anleger nichts Gutes: Statt der erhofften hohen Gewinnmargen hat ihnen die Investition aktuell Verluste von derzeit über 85 % ihres eingesetzten Kapitals beschert.

Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Wir empfehlen geschädigten Anlegern, aktiv zu werden und alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung der Vertriebs- und Prospektverantwortlichen und zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Nutzen Sie das Online-Formular für eine unverbindliche und schnelle Erstberatung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann