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Umweltfonds Lloyd Energie Europa gerät in Schieflage: Möglichkeiten für betroffene Anleger
Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. April 2020
Umweltfonds galten im vergangenen Jahrzehnt lange als der „Renner“ auf dem Markt geschlossener Fondsbeteiligungen. Die Investition in erneuerbare und ökologisch zukunftsweisende Energien – allen voran Solar- und Windkraftanlagen – gepaart mit nicht unerheblichen Renditeaussichten bewog zahlreiche Anleger, sich an geschlossenen Erneuerbare-Energie-Fonds, wie zum Beispiel dem 2011 aufgelegten Fonds Lloyd Energie Europa zu beteiligen.
Mochte das Investment in den Fonds Lloyd Energie Europa anfangs noch das grüne Gewissen der Anleger beruhigt haben, sprechen die aktuellen Zahlen zwischenzeitlich eine ganz andere Sprache: Statt der in Aussicht gestellten Renditeprognosen drohen den Zeichnern zwischenzeitlich nicht unerhebliche finanzielle Verluste.
Lloyd Energie Europa: Investition in insgesamt 8 Anlagen geplant
Laut den Verkaufsunterlagen sollte sich der Lloyd Fonds Energie Europa nach dessen Platzierung an insgesamt acht Wind- und Solarparks in vier westeuropäischen Ländern beteiligen. Erklärtes Ziel der Fondsverantwortlichen war es dabei, mittels des bis dato eingeworbenen Eigenkapitals sämtliche Anlagen in die Lloyd Fondsgesellschaft zu übernehmen.
Verkaufsunterlagen verheißen verlockende Gewinnaussichten
Der vom Emissionshauses Lloyd Fonds AG im Jahr 2011 unter dem Namen Lloyd Fonds Energie Europa Beteiligungs GmbH & Co. KG aufgelegte Umweltfonds versprach dessen Zeichnern verheißungsvolle Aussichten. Anleger konnten sich ab einer Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000,- EUR zzgl. 5 % Agio beteiligen. Ihnen wurde ein grünes Investment u.a. mit stabilen Auszahlungen durch einen Mix aus Windkraft und Solarenergie in einem Fonds sowie eine breite Streuung der Anlagenstandorte („vom windreichen Schottland bis ins sonnige Südspanien“) schmackhaft gemacht.
Des Weiteren wurde den Zeichnern in den Verkaufsunterlagen die Attraktivität des Umweltfonds mit dem Verweis auf die bereits zu 80 % bestehenden Parkanlagen, deren vom jeweiligen Landesgesetzgeber geregelten Vergütungen sowie die „unabhängige Prüfung aller rechtlichen, technischen und steuerlichen Aspekte durch externe Gutachter“ suggeriert.
Die Werbeaussagen blieben bei den zahlreichen Zeichnern nicht unerhört: So gelang es den Lloyds Fonds AG Verantwortlichen den geschlossenen Umweltfonds Lloyd Fonds Energie Europa mit einem Eigenkapitalanteil in Höhe von insgesamt 12.138.700,- EUR am Markt zu platzieren.
Lloyd Fonds Energie Europa kann nur einen der geplanten Anlagen realisieren
Schon ein Jahr nach der Emission musste die Fondsgeschäftsführung in einem im August 2012 verfassten Rundbrief gegenüber den Zeichnern einräumen, dass es ihr bis dato lediglich gelungen war, von den acht geplanten Wind- und Solarparks, nur einzigen, nämlich den im schottischen Lairg gelegenen Windpark, zu übernehmen. Eine Anpassung der spätestens zu diesem Zeitpunkt mehr als ambitioniert anmutenden Gewinnprognosen für die Anleger konnte und wollte die Geschäftsführung des Lloyd Fonds Energie Europa seinerzeit nicht vornehmen.
Dem nunmehr von ursprünglich acht Anlagen auf lediglich einen Windpark geschrumpften Lloyd Fonds Energie Europa gelang es seitdem nicht, die in den geschlossenen Umweltfonds gesetzten Renditeerwartungen zu erfüllen. Stand jetzt können die zahlreichen Zeichner von einem ihnen in den Verkaufsunterlagen in Aussicht gestellten und bis zum geplanten Laufzeitende im Jahr 2028 auf bis zu 201,83 % angewachsenen Eigenkapitalrückfluss nur träumen.
Auch der aktuelle, zuletzt am 23.03.2020 mit einem Wert von gerade noch 14,5 % gehandelte Zweitmarktkurs des Lloyd Fonds Energie Europa verheißt für die Anleger nichts Gutes: Statt der erhofften hohen Gewinnmargen hat ihnen die Investition aktuell Verluste von derzeit über 85 % ihres eingesetzten Kapitals beschert.
Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger
Wir empfehlen geschädigten Anlegern aktiv zu werden und alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche überprüfen lassen. Eine unterlassene Risikoaufklärung und Fehler im Prospekt und im Beratungsgespräch führen zu einer Haftung des Vertriebs und der Prospektverantwortlichen und einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Wir bieten zu Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Nutzen Sie das Onlineformular für eine unverbindliche und schnelle Erstberatung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte.
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