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Urteil EA 897 im Abgasskandal: VW und Audi haben sittenwidrig geschädigt und müssen Skandal-Auto zurücknehmen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 08. April 2022

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Unsere Kanzlei hat erneut ein positives Urteil für einen geschädigten Autofahrer im VW Dieselskandal um den Motor EA 897 erstritten (Urteil vom 05.04.2022, Az. 8 O 201/21). Das Landgericht Fulda verurteile die Autobauer VW und Audi wegen Abgasmanipulation eines VW Touareg 3.0l TDI zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 38.000,- Euro. Das Auto kann der geschädigte VW Fahrer an den Hersteller zurückgeben. Update 01.06.2022: Das Urteil ist rechtskräftig.

Unsere Kanzlei hat erneut ein positives Urteil für einen geschädigten Autofahrer im VW Dieselskandal um den Motor EA 897 erstritten (Urteil vom 05.04.2022, Az. 8 O 201/21). Das Landgericht Fulda verurteile die Autobauer VW und Audi wegen Abgasmanipulation eines VW Touareg 3.0l TDI zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 38.000,- Euro. Das Auto kann der geschädigte VW Fahrer an den Hersteller zurückgeben. Update 01.06.2022: Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil EA 897 im Abgasskandal: Sachverhalt und Entscheidung

Unser Mandant hatte den VW Touareg im Jahr 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Im Fahrzeug verbaut ist ein Motor des Typs EA 897, Schadstoffklasse Euro 6 mit SCR-System (Adblue). Das Auto wurde von der Volkswagen AG, der eingebaute Motor von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Drei Jahre später wurde unser Mandant über den Pflichtrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informiert. Der Rückruf erfolgte wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. In dem Fahrzeug kommt eine sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion zum Einsatz. Dabei springt die Funktion nahezu nur im Prüfzyklus an, während sie im realen Straßenverkehr überwiegend deaktiviert ist.

Das Landgericht Fulda hat die Volkswagen AG und die Audi AG als Gesamtschuldner wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadenersatz abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer im Gegenzug zur Rückgabe des Diesel-Fahrzeugs verurteilt.

Das Gericht führt überzeugend aus, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer gesetzeswidrigen Software, welche darüber hinaus verschwiegen wurde, eine Täuschungshandlung darstellt. Allen Käufern des Fahrzeugs droht jederzeit ein Widerruf der Typengenehmigung, sodass das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden kann. Weiter stellt das Gericht fest, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass der jeweilige Vorstand von Audi und VW die Käufer vorsätzlich geschädigt haben. Dem Vorstand war es jeweils bekannt, dass durch den Verkauf der manipulierten Fahrzeuge die Käufer geschädigt werden, nahmen dies aber hin und täuschten durch ein der arglistigen Täuschung gleichstehenden sittenwidrigen Verhaltens.

Der Schadenersatzanspruch kann auch durchgesetzt werden, obwohl ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht für den Kläger vorlag. Dies bedeutet, dass dem Fahrzeugkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird, das Skandal-Fahrzeug zum Ende des Finanzierungszeitraums an den Vertragshändler zu bereits anfangs festgelegten Konditionen zu verkaufen. Das Gericht stellte klar, dass der Schaden bereits im Abschluss des Kaufvertrags liegt. Ansonsten würde der Fahrzeugkäufer in seiner Dispositionsfreiheit perpetuiert werden.

Der EA 897 Abgasskandal

Der Entwicklungsauftrag EA 897 wurde von Audi für den VW-Konzern entwickelt und seit 2010 insbesondere in Premium-Modellen von Audi, Porsche und VW eingesetzt. Das sind die Modelle A4 bis A8, Q5 und Q7 von Audi, Porsche Macan und Cayenne und VW Touareg. Die produzierten EA 897-Motoren haben 6 Zylinder mit einem Hubraum von 3.0l und 4.2l und der Norm Euro 6 und 6. Seit 2014 wurde in Modellen mit 3.0l mit der Norm Euro 6 die überarbeitete Version, der EA897evo eingesetzt. Im Rahmen der Rückrufaktionen der Audi A6- und A7-Modelle wurden die Abschalteinrichtungen in den 3,0 l- und 4,2 l-Dieselmotoren bekannt. Das KBA hat seit 2018 zahlreiche Rückrufaktionen für eine ganze Reihe von Fahrzeugen mit dem Motor EA897 und EA897evo angeordnet. Betroffen sind sowohl Fahrzeuge der Form Euro 5 als auch Euro 6.

Im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal mit den Automarken VW, Audi, Porsche, Škoda und Seat ging es zunächst um den Motor EA189, doch inzwischen ist klar, dass auch im Nachfolgemodell EA288 und den Motoren EA879, EA897evo, EA896 und EA898 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Nutzen Sie die Chance im Abgasskandal, Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

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