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Urteil gegen Bayrische Beamtenkrankenkasse wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhung

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 14. April 2023

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Landau die Bayrische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft zur Rückzahlung unrechtmäßiger PKV-Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 31.03.2023, Az. 4 O 348/21, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass die Begründung in Beitragserhöhungsschreiben aus den Jahren 2015 und 2017 unzureichend ist und die Erhöhungsschreiben damit formell fehlerhaft sind.

Urteil gegen Bayrische Beamtenkrankenkasse: Darum ging es im Fall vor dem LG Landau

Unsere Mandantin unterhält bei der Bayrische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft eine private Krankheitskostenvollversicherung. Die Versicherung erhob mehrerer Prämienerhöhungen, die unsere Mandantin regelmäßig und vollständig zahlte. Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass Beitragsanpassungen bzw. -veränderungen in der Vergangenheit in verschiedenen Tarifen unwirksam sind. Daher forderte die Versicherungsnehmerin Beitragserhöhungen auf dem Klageweg zurück.

Das Landgericht Landau bestätigt in seinem Urteil, dass beanstandete Beitragserhöhungen in den Tarifen ZEB, B30/2 und B20k/2 aus formellen Gründen unwirksam waren, da die jeweiligen Begründungsschreiben nicht den gesetzlichen Voraussetzungen § 203 VVG entsprachen.

Konkret ist der in den Schreiben genannte Hinweis auf veränderte Leistungsausgaben zu pauschal und genügt nicht, um den Versicherten darzulegen, dass der maßgebliche Schwellenwert für die betreffenden Tarife überschritten wurde. Das Begründungsschreiben muss konkret mitteilen, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert, welche eine Beitragserhöhung auslösen kann, überschritten wurde. Der Schwellenwert für ein Abweichen der Versicherungsleistungen liegt kraft Gesetzes bei 10% und für die Sterbewahrscheinlichkeiten bei 5%.

Im Ergebnis muss die Bayrische Beamtenkrankenkasse unserer Mandantin Beiträge in Höhe von rund 1.000,- Euro zzgl. Zinsen erstatten.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

Die Entwicklung vor den Gerichten zeigt, dass es sich lohnt, eine Rückforderungsklage einzureichen, da die Begründungsschreiben oftmals unzureichend erfolgt sind. Es  ist wichtig, die Beitragserhöhungen im Vorfeld genau zu prüfen, damit eruiert werden kann, ob sich eine Klage für Privatversicherte lohnt. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann