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Urteil gegen Mr. Green – Geld zurück beim Online-Glücksspiel

Veröffentlicht von Martin Wolff am 22. Januar 2024

Online-Casino-Glücksspiel

Das Landgericht Gera hat in einem weiteren von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil entschieden, dass das Online-Casino Mr. Green einem Spieler seinen Spielverlust in Höhe von rund 10.000,- Euro nebst Zinsen erstatten muss (Urteil vom 11.01.2024, Az. 4 O 860/22, noch nicht rechtskräftig).

Urteil gegen Mr. Green: Darum ging es

Unser Mandant hatte in den Jahren 2019 bis 2021 an Spielautomaten und anderen Online-Casinospielen des Online-Casinos „Mr. Green“ über die Website www.mrgreen.de teilgenommen und dabei 10.109,88 Euro verloren. Die Betreiberin der Website, die Mr. Green 4imited mit Sitz in Malta, ist bei der Malta Gaming Authority registriert. Über eine Glücksspiellizenz nach deutschem Recht verfügte sie im fraglichen Zeitraum nicht. Unser Mandant ließ die Erfolgsaussichten seiner Klage von unserer Kanzlei prüfen und erhob Klage auf Rückzahlung seiner verlorenen Spieleinsätze.

Das Landgericht Gera gab dem Kläger Recht und verurteilte die Mr. Green 4mimited zum Ersatz des gesamten Schadens in Höhe von 10.109,88 Euro nebst Zinsen. Außerdem hat sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der Unwirksamkeit der geschlossenen Spielverträge. Die Teilnahme an den Online-Glücksspielen war wegen Verstoßes gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 unzulässig. Die Spielverträge sind daher gemäß § 134 nichtig. Bis zum 30.6.2021 war die Veranstaltung von Online-Casinospielen und virtuellen Automatenspielen im Internet bis auf wenige Ausnahmen generell verboten. Da die Spielverträge nichtig sind, hat der Kläger die Zahlungen ohne Rechtsgrund geleistet und kann sie zurückfordern.

Was können betroffene Spieler jetzt tun?

Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Online-Glücksspielbereich und setzt ein klares Zeichen gegen illegale Praktiken in der Branche. Glücksspielverträge ohne gültige Lizenz sind nichtig. Für Spieler*innen bedeutet dies, dass sie bei Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen ihre Einsätze zurückfordern können, sofern ihnen die Illegalität nicht bewusst war.

Wichtig ist jetzt die Unterstützung durch eine erfahrene und spezialisierte Anwaltskanzlei. Die derzeit sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich mit dem Urteil des Landgerichts Bamberg fort. Wehren Sie sich und lassen Sie sich nicht als Opfer zum Täter stilisieren. Hätten sich die Online-Casinos an das deutsche Glücksspielgesetz gehalten, wäre Ihnen der Schaden nicht entstanden.

Kostenfreier Online Check: Chancen zur Rückforderung von Verlusten beim Online Casino und Sportwetten

Wir unterstützen Betroffene deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückzahlungsansprüche stellen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenfreien und unverbindlichen Online-Check. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurück zu erhalten.

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Sie haben weitere Fragen zum aktuellen Urteil gegen Mr. Green? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

Foto Martin Wolff

Autor

Martin Wolff, Jurist, Diplom-Jurist (Univ. Tübingen)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann